P - Konto Spesen
Habe gerade gelesen das beim P - Konto spesen als aufstockung angesehen und beantragt werden können. Mein Arbeitgeber zahlt mir zukünftig Verpflegungsmehraufwand für drei Monate und dann Fahrgeld , zählt das mit zur Aufstockung die ich beantragen kann ? Gibt es bei der Kontoart was zu beachten ?
3 Antworten
so weit ich weis ist es egal was bei dem P-konto an geld drauf kommt.du hast eine frei grenze und da ist es egal ob es lohn ist oder anderes geld.Aber es muss für dich sein.es darf kein geld von deiner freundinn auf dein konto,auch wenn es genau zu erkennen ist das es deiner freundin gehört einiege banken nehmen es einem übel.
Der Arbeitgeber muß ein Formular ausfüllen, welches Du bei Deiner Bank bekommst. Hierin teilt er mit welcher Sockelbetrag pfändungsfrei ist, zb. 1028 € Grundfreibetrag, hinzu kommt für jede Unterhaltspflichtige Person nochmals ein bestimmter Betrag obendrauf und zuguterletzt bescheinigt der Arbeitgeber noch wieviel € im durchschnitt im Monat als Pfändungsfreier Verpflegungsmehraufwand gezahlt wird und rechnet diesen auf den Sockelbetrag hinzu und dieser Betrag ist dann auf dem P Konto pfändungsfrei
Wo hast du das gelesen??? Es stimmt nicht, das es nur die 1028€ gibt, sondern z. Bsp. auch Unterhaltspflicht, Kindergeld etc. können die Freigrenze erhöhen. Bei mir ist auch das Problem der Verpflegungspauschale ... nun ist diese aber eigentlich nicht pfändbar. Nun ist die große Frage, wie man das beim P-Konto durchsetzen kann.