Originaleinzahlungsbeleg bei Onlinebanking?
Hallo,
meinem Freund wurde wegen Anfahrens eines Außenspiegels von der Staatsanwaltschaft auferlegt 100€ an ein Kinderhospiz zu schicken, damit das Verfahren eingestellt wird. Der Brief kam eben und ich habe das Geld umgehend per Onlinebanking überwiesen. Dummerweise habe ich erst anschließend gesehen, dass im Falle von "Überweisung an eine gemeinnützige Institution" der Originaleinzahlungsbeleg an die Staatsanwaltschaft geschickt werden muss. Sprich: Das Geld hätte wohl bar eingezahlt werden müssen. Was kann mein Freund jetzt als Beleg hinschicken? Man kann doch keinen original Kontoauszug schicken, dann hat er ja selbst keinen Nachweis mehr. Dummerweise geht da auch keiner ans Telefon und wir fahren kommende Nacht in Urlaub.
8 Antworten
Ich weis ja nicht bei welcher Bank du bist, aber ich meine das jedes online-banking-portal über transaktionsübersichten verfügt. Wenn du dich da etwas durchfuchs, dann kannst du schon zu den Online-Belegen / bzw. Bewegung deines Konto einsehen und ausdrucken. Für den Fall das nur eine Kontonummer zu sehen ist, nimm dir doch stift und zettel zur hand und schreib die Kontaktdaten der öffentlichen Institution mit auf und verschicke sie mit dem online-beleg.
eine kopie des kontoauszuges ist absolut ausreichend und wird in jedem fall anerkannt, wenn dieser von der bank gestempelt und somit auf richtigkeit bestätigt wurde. andere buchungen können mit edding geschwärzt werden und somit unkenntlich gemacht.
Dann mach doch eine Kopie, das sollte dann reichen und schreib dazu, daß Du das Original nicht aus der Hand gibst
Kontoauszug kopieren, im Kinderhospiz anrufen und um eine schriftliche Bestätignung des Geldeinganges bitten. Beides an die Staatsanwaltschaft schicken.
Drucke den Überweisungsbeleg aus. Das reicht normaler Weise.