Original über HU und TÜV?

3 Antworten

Hallo, musst du nicht mitführen...war kürzlich beim TÜV und habe die selbe Frage gestellt...

Es gibt nur eine AUFBEWAHRUNGSPFLICHT, keine Mitführpflicht. Wenn die AU BEscheinigung von einer Werkstatt gemacht wurde, kannst Du diese soger entsorgen, denn der bestandene AU-Teil ist bereits auf dem HU Bericht durch den Ingenieur bestätigt. Demnach, den HU Bericht in Deine Fahrzeugakte abheften und nur den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheingung Teil I mitführen. ALLE Stempel der Prüforganisationen haben Sicherheitsmerkmale und eine Spezialfarbe, die durch Kontrollbehörden auf Echtheit überprüft werden können (Halte Deinen Scheinmal unter UV Licht). Die Plaketten auf den Kennzeichen sind erhaben geprägt und haben ein SECU Raster als Muster (geh mal mit dem Finger drüber). Das reicht als Nachweis unterwegs. Wenn Zweifel vorliegen, wird man Deinen HU Bericht später zur Einsichtnahme fordern.

mitführen mußt diese nicht, nur zuhause aufbewahren!!!