Original Polizei Uniform?

16 Antworten

Echte Polizeiuniformen sind ohne die Hoheitsabzeichen nichts weiter als eine für Polizisten übliche Dienstkleidung. Diese Dienstkleidung kann im Fachhandel, wie jede andere Uniform, erworben werden. Auch ausgediente Originaluniformen sind teilweise günstig bei Versteigerungen zu bekommen. Unter Umständen bekommen sie so eine Uniform auch von einem Polizisten. Sie dürfen diese Kleidung auch in der Öffentlichkeit tragen, sollten aber vermeiden, dass es zu einer Verwechslung mit einem echten Polizisten kommen kann. Das Tragen der Kleidungsstücke alleine ist also kein Problem, solange Sie nicht als Polizist auftreten oder Hoheitsabzeichen verwenden.

Es gibt seit dem Jahr 2002 ein Urteil des OLG Zweibrücken, Az: 1 Ss 161/02. Der Leitsatz hieraus lautet:

Eine Strafbarkeit nach § 132a Abs. 1 Nr. 4 StGB scheidet aus, wenn das Tragen von Uniformteilen ( z.B. T-Shirt oder Kaputzenpullis mit der Aufschrift "Polizei" angesichts der Bekleidung im Übrigen nicht als hoheitlicher Amtsausübung erweist.

Komplette Uniform ist hiernach also eine Straftat nach § 132a StGB. Trägst du aber nur ein T-Shirt oder nur einen Hoody mit der Aufschrift "Polizei", ist der Straftatbestand laut OLG nicht erfüllt.

Alter... Natürlich nciht! Wenn man nicht ganz auf dem Kopf gefallen wär, würde sic das ja wohl von selbst erkären, oder? Wozu gibt es denn Beamte die studiert haben oder sich als Polizeibeamter im mittleren Dienst ausbilden lassen haben?? Was willst du denn machen, wenn n Typ zu dir kommt und sagt: da vorn ist ne schlägerei, kommen sie bitte"??

Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist in Deutschland ein Vergehen gemäß § 132a StGB. Demnach ist es insbesondere strafbar, unbefugt inländische oder ausländische akademische Grade, Amts- oder Dienstbezeichnungen sowie Berufsbezeichnung zu führen.

Wieder Unsinn... Ist eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT nach §124 OWiG!

@AR2411

Ich bin selbst bei der Polizei -daher dürfte ich das besser wissen als Du... ;)

@AR2411

Ich bin selbst bei der Polizei -daher dürfte ich das besser wissen als Du... ;)

@BalaBalinga

Oh, da ziehe ich wohl den Kürzeren :D

Wieso wird in dem Artikel dann von Missbrauch von Titeln gesprochen?

@BalaBalinga

"Der Tatbestand des §132 StGB  ist nur dann erfüllt, wenn man sich sich so verhalten hätte, als nehme man in dem fraglichen Moment Aufgaben und Befugnisse einer ihm verliehenen Amtsstellung wahr. Man müsste sich bei der "Kontrolle" als Polizist ausgegeben haben und eine Handlung vorgenommen haben, die sich als Ausübung des Polizeiamtes darstellt"... Das blosse Tragen einer Uniform oder Uniformteile ist eine OwI nach § 124 OWiG

@BalaBalinga

mhh, dann bräuchte man ja nur die hochheitssymbole zu entfernen oder sehe ich das falsch?

@affenjungr

Wieso?

Es geht doch darum, ob du das Amt tatsächlich missbrauchst, also z.B. mit dieser Uniform eine Verkehrskontrolle durchführst.

Oder diese Uniform einfach trägst.

@AR2411

§124 untersagt das unbefugte verwenden von hochheitssymbolen wie bundesadler, deutsche fahne etc. dass amtsanmaßung beim bloßen tragen nicht zutrifft, haben wir ja nun geklärt bzw. und belehren lassen. also stellt sich mir die frage, wenn ich von der polizeiuniform alle hochheitssymbole entferne, dann kann ich sie ganz legal tragen?

@affenjungr

Richtig. Fehlen die Hoheitszeichen -und die Rangabzeichen, gilt die Uniform als normale Kleidung. ;)

@BalaBalinga

Hier ist ja auch nicht von Amtsanmaßung gem. § 132 StGB die Rede. (s.o.) Sondern von Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gem. § 132a StGB. Dort eindeutig in Abs. 1 Nr. 4:

Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt [...]

Eigenschaft des Tragens lt. Kommentar:

"Eine Uniform usw. trägt, wer den Eindruck erweckt, amtlich befugt zu sein. Kein Tragen in diesem Sinne liegt vor, wenn die Kleidung oder das Abzeichen nicht öffentlich oder erkennbar beispielsweise nur zur Maskierung beim Fasching oder im Rahmen eines Theaterstücks benutzt wird. [...] (OLG Zweibrücken NJW 03, 982)"

Das was Du meinst, § 124 OWiG, ist sonstiges Benutzen dieser Zeichen, z.B. auch in Schriftstücken, etc.

Er wollte nur die Uniform tragen, von Hoheitsabzeichen oder isch als solcher auszugeben war keine rede

Seit wann ist § 132a StGB eine Ordnungswidrigkeit? Laut Strafandrohung in Absatz 1 kann es bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geben. Also eine Straftat.

Nicht erlaubt! Könntest ja Pozilei selbst auf ne Jacke drucken... das is erlaubt!

Ja, aber dies würde sicher nicht sooo toll aus sehen :D :) Trotzdem danke. :)