Orientiert sich Düsseldorfer Tabelle an Netto- oder Bruttolohn?

6 Antworten

Nach dem Nettoeinkommen richtet sich die DT. Dein Mann darf aber nicht sein Netto-Einkommen verringern, um so weniger Unterhalt zahlen zu müssen. Wenn Du der Anwältin die Unterlagen der letzten 12 Monate nicht zukommen lässt, gibt das nur unnötig Stress und zusätzliche Kosten. Früher oder später bekommt sie die Einkommensnachweise doch.

Das bereinigte Nettogehalt ist die Grundlage.

Dazu gehört, daß alle Einnahmen eines Jahres bzw. der letzten zwölf Monate (auch Weihnachtsgeld und Steuerrückzahlungen!!!) berücksichtigt und auf die Monate umgelegt werden. Abgezogen werden dann 5% pauschal für berufliche Aufwendung - oder mehr, wenn mehr nachgewiesen wird.

Und natürlich muß er der Anwältin die Unterlagen übergeben - da die in Vertretung für die Mandantin handelt, die Anspruch darauf hat.

Wenn er jetzt weniger Einkommen hat(te), kann er das natürlich geltend machen!

Hallo, genau, dein Mann braucht nur die letzten 12 Monate einreichen. Und eines ist sehr wichtig.

Niemand, auch kein Richter darf euch zwingen, die Lohnsteuerklasse zu ändern, denn das wäre ein Eingriff in euer Persönlichkeitsrecht, zumal du nicht Unterhaltspflichtig gegenüber seinem Kind bist. Anwälte versuchen mit Tricks zu arbeiten. Reicht die letzten 12 Monate ein und gut ist, zu mehr seit ihr nicht verpflichtet. Das sich das reine Nettoeinkommen von deinem Mann dadurch verringert, das ihr die Lohnsteuerklasse gemeinsam festgelegt habt, ist ja vom Staat gewollt. Klasse 5 bekommt nunmal weniger und danach richtet sich der Unterhaltsanspruch. Man könnte zwar noch ein fiktives Einkommen anrechnen, durch zusätzliche Arbeit auf 450 Euro Basis, aber das ist wieder eine andere Baustelle.

Weder, noch!

Die Düsseldorfer Tabelle legt das unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen zugrunde.

Wie dieses berechnet wird steht in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGe.

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Die Grundlage für die Berechnung ist das Bruttoeinkommen.

Siehe dazu Ziffer

1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen.

In den folgenden Ziffern wird dann beschrieben was alles abzugsfähig ist.

Mal scharf nachgedacht: Woher soll jemand deine Abzügen kennen (Steuerklasse, Kirchenmitglied usw.??) Also IMMER BRUTTO!

Steht in der DT aber anders, also nicht scharf nachdenken, sondern LESEN!!!

@jamaga1

Upps - hast Recht, ich nehme alles zurück!