Ordnungswidrigkeit oder Straftat, P-Schein?
Ist es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, wenn man ohne Personenbeförderungsschein gefahren ist?
Also kann man mich nicht belangen, wenn ich bspw. vor 3 Monaten ohne P-Schein gefahren bin, falls es eine Ordnungswidrigkeit ist, da es bereits verjährt ist?
2 Antworten
Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Genaueres findest du hier.
http://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnisverordnung/48-fev/
Was bist du denn gefahren?Mit dem Finger über die Landkarte fahren ist doch keine Straftat.
Wozu brauchst du denn da einen P-Schein?
ich habe im fahrdienst gearbeitet, also wurde bezahlt um leute in einem Mietwagen zu transportieren.
Ok,das ist etwas anderes.Wenn man dich nicht bei einer Kontrolle erwischt hat kommt da auch nichts mehr.
Weil es verjährt ist oder ,weil es kein Gesetz dazu gibt, was mich rückwirkend belangen könnte?
Weder-noch,aber wer sollte dich nach so langer Zeit noch anzeigen?
es kann sein, dass ich angezeigt werden, weil mein führerschein entzogen wurde, weil ich betrunken auf dem fahrersitz mit schlüssel in der zündung geschlafen habe (ich weiß, das war dumm). Dann wurde ich gefragt, ob ich einen Job habe und dann habe ich mit Fahrdienst geantwortet und daraufhin wollten die meinen Pschein haben... den ich ja nicht besitze. Ich weiß ich hätte einfach die Klappe halten sollen, aber ich kanns nicht mehr ungeschehen machen.
Dumm gelaufen.
Einen Mietwagen.