Ordnungswidriegkeit beim Anwohnerparkplatz
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe am 22.6 ein Ticket bekommen im Wert von 15 € für Falsch parken im Anwohnerbereich. Ich habe mir ein Tagesticket gekauft und bin dan los. Als ich wieder gekommen bin - dann der Schock. WTF? Warum? Als ich zu Hause war, hab ich sofort dort angerufen etc...und die meinten das ich auf einem Anwohnerparkplatz geparkt habe. Was zu 100 % nicht stimmt. Weil der A.Parkplatz erst in 50 m Entfernung anfängt. Ich habe eine Wiederspruch eingelegt etc....Hab sogar mein Ticket eingescannt und es per Mail verschickt.....paar Tage später nach der Mail hab ich eine Antwort bekommen, das sie das Verfahren nicht einstellen werden, weil ich kein richtige Begründung habe...paar Wochen später dann die erste Mahnung bla bla bla.... | Ab da hatte ich die Schnauze voll und habe nur die 15 euro bezahlt ohne mahnungsgebühr etc....obwohl ich da nicht geparkt habe.....wollte nur meine Ruhe und nun kam wieder ein Schreiben das ich bitte die restlichen Mahngebühren + neue Mahngebühren (30 €) bezahlen soll. Außerdem war ich nach dem bezahlen der 15 € im Ausland und konnte eh nix mehr kriegen (Briefe etc.) Was ich dennen auch geasgt habe.
Jetzt meine Frage: Kann ich da irgendwie raus? Gibts Paragraphen die ich den gegen Kopf werfen kann?
Brauchen Sie nicht ein Beweisfoto? Damit sie rechtlich gegen mich was haben? Sonst können die ja sowas mit jedem machen. Und Geld kassieren ohne Ende.
4 Antworten
Du hast prinzipiell 2 Möglichkeiten: Du zahlst die Mahngebühren vollständig und Ruhe ist oder Du lässt Dich auf einen Rechtsstreit ein, wo die Sache dann von einem Amtsrichter entschieden wird.Wenn Aussage gegen Aussage steht und keiner wirklich beweisen kann, ob Du wirklich im Anwohnerbereich standest, hast Du eine Chance daß die Sache abgebogen wird und Du kriegst Deine 15 € wieder. Wenn Du Dich aber geirrt hast und doch im Anwohnerbereich standest dann hast Du neben dem Ticket plus Mahngebühren auch noch Gerichts- und Anwaltkosten, auf denen Du sitzen bleibst (eine gute Rechtsschutzversicherung ist da dann hilfreich!). Am Ende kostet das aber nur Zeit und Neven für ein paar Euro.
Ein Beweisfoto brauchen sie nicht - allerdings wird bei einer Gerichtsverhandlung sehr wahrscheinlich die Zeugenaussage des Knöllchenschreibers erforderlich - ob der sich erinnern kann, wo Dein Auto stand ist mehr als fraglich.
Auf dem Knöllchen sollte aber eigentlich eine relativ genaue Adresse Deiner Odnungswidrigkeit stehen (also Straße mit Hausnummer). Da könnte man dann mal nachprüfen ob vor der genannten Hausnummer ein Anwohnerbereich ist. Das könnte für ein Urteil entscheidend sein.
Vielen Dank für tolle Information.
Die Sache wird jetzt für Dich noch teurer als 15,.-- hätteste die mal bloss gezahlt. Das steht auch in der Belehrung die Du erhalten hast, jetzt wird ein Verfahren eröffnet und die Verwaltungsgebühren musst Du nun auch zahlen.
Ich habe 15 € bezahlt, owohl ich nix falsch gemacht habe. Damit Sie mich bloß in ruhe lassen. Was ist mit der Beweispflicht, es gibt kein Foto etc... Ich habe aber ein Parkticket von diesem Tag und geparkt habe ich woanders.
die können das einfach so durchziehen und du hast keine Chance dagegen vorzugehen. ob du im Ausland bist oder nicht, ist denen völlig egal.