Ordnungsamt hat mich beim Rauchen erwischt. Was bekomme ich nun?

3 Antworten

Hallo, eine Strafe oder einen Eintrag bekommst Du nicht, es war clever, dass Du Deine Personalien angegeben hast, ansonsten wäre der Umfang der Maßnahmen sicher größer geworden.

Es dürfte sich bei dem Rauchen auf dem Vorplatz um einen Verstoß gegen die Hausordnung der DB und um eine Ordnungswidrigkeit handeln.

Es wird vermutlich ein Verwarnungsgeld von 15.- Euro fällig, das war es:

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Bussgeld-fuer-rauchende-S-Bahnfahrer

Ich glaub nicht, dass das Ordnungsamt dazu da ist, die Hausordnung der Bahn durchzusetzen. 

@Bitterkraut

das stimmt wohl, wenn es aber als Owi eingestuft wird, dann schon. Dies kann z.B. in einer Satzung der Stadt geschehen sein, oder so wie in der Verlinkung geschildert. Den genauen Tatbestand wird man sicher im Schreiben mitgeteilt bekommen. Auf jeden Fall, ist es keine Straftat und es gibt keinen "Eintrag"

Bekommt man wirklich beim ersten mal direkt ein verwarngeld, auch wenn man sich Kooperativ und Respektvoll verhalten hat?

Und sogar gesagt hat von wo man sie hat?

Da wo ich stand, war kein Eigentum der DB. Wenn, dann war es Eigentum des Cinemaxx (Kino)

Ich stand ja nicht im Bahnhof.. Ich Stand ca 50 Meter vom Eingang entfernt unter der Überdachung eines Kinos

@Moin123321

Hallo Moin, von hier aus kann ich das schlecht beurteilen. Warte auf das Schreiben.

Du bekommst gar nix. Rauchen ist nicht verboten, auch nicht für 16-jahrige.

Nunja.. Ist ja nunmalhalt erst ab 18

@Moin123321

Nein, ist es nicht.

Es ist nur verboten Jugendlichen unter 18 Ziggi zu verkaufen oder zu überlassen oder ihnen das Rauchen in der Öffentlichkeit zu gestatten.

Das Jugenschutzgesetz kriminalisert ncht die Jugendlichen. Es soll die Jugend ja schützen. 

Lies: § 10 Jugenscchutzgesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

Ich lese da jetzt nur das es nicht gestattet ist, Ziggis an Minderjährige abzugeben.. Schreib mal bitte den Wesentlichen Teil den du meinst :)

@Moin123321

§ 10 ist der wesentliche Teil. Und da steh nix davon, dass Rauchen u18 illegal ist. 

Aber unter allgemeines steht doch "Im Sinne des Getzes sind Personen, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind

@Moin123321

Und?

In §1 Jugendschutzgesetz steht (u.a.) die Definition des Begriffs 'Jugendliche'. Es gibt keinen § im Jugenschutzgesetz, der Jugendlichen das Rauchen verbietet.

Ich glaube dir da jetzt einfach mal :)

wo hast du denn geraucht? du bist 16, der polizei und  dem Ordnungsamt ist es egal, ob du deine Gesundheit ruinierst

Am Bahnhofsvorplatz (Krefeld HBF).. Aber jetzt nicht das es jeder sieht

@Moin123321

dann habt ihr vielleicht noch was anderes gemacht als zu rauchen

Haben wir nicht. Wir standen da halt rum und haben eine geraucht.. Dann kamen die Pfeifen an