Ordnungsamt / 2 mal zahlen wegen selben Vergehen?
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem. Habe diesen Samstag 2 mal Post vom Ordnungsamt bekommen. Wurde beim falsch parken erwischt und muss 20 € zahlen. Im zweiten brief geht es um meinen Tüv welcher abgelaufen ist, 15 € strafe. Samstag Abend sehe ich an meinem Auto eine weitere Nachricht vom Ordnungsamt wegen des abgelaufenen Tüv's.
Ein überweisungsträger war beigefügt und ich soll nochmal 15 € zahlen. Jetzt meine Frage muss ich die 15€ für den Tüv 2 mal zahlen weil laut den überweisungsträgern es 2 unterschiedliche Zahlungsempfänger sind (einmal stadt und einmal bundesland) ?
Kann ja irgendwie nicht sein das ich dann wegen der selben sache beliebig oft bestraft werden kann?
Termin beim Tüv habe ich dann donnerstag. Will jetzt nicht bangen müssen das noch ne politesse sich mein auto anschaut und nochmal 15€ fällig werden.
Lg Maik
7 Antworten
Du musst nur einmal die Strafe bezahlen und nicht zwei Mal. Lege bei einer Behoerde den anderen Bussgeldbescheid bei, wenn du ihnen den Sachverhalt schilderst. Ich wurde vor Jahren einmal wegen der abelaufenen ASU bei meinem Auto angehalten und erhielt einen Maengelbericht. Einige Tage erhielt ich einen Bussgeldbescheid wegen der selben Sache, weil bei einer Kontrolle meines Fahrzeuges, wo ich immer parkte der Polizei der abgelaufene asu auch aufgefallen ist. Ich ging mit dem erledigten Maengelbericht und dem Bussgelbescheid zur Polizei. Der Polizist nahm den Bussgeldbescheid uind den Maengelbericht und erklaerte mir, das ich nicht zweim wegen der gleichen Sache belangt werden koenne. Ich habe nie mehr etwas ueber diese Angelegenheit gehoert.
Vielen dank! Hat mir sehr weitergeholfen!
Moin!
Klar ist auf jeden Fall, dass du sowohl für Falsch parken als auch abgelaufenen TÜV zahlen musst. Bei der zweiten Überweisung würde ich mich aber mal an die Stelle wenden. Wenn es nicht das Ordnungsamt der STadt war, kann es natürlich sein, dass du dennoch überweisen musst, aber eigentlich gibt es da eine gewisse Zeit bis du für die gleiche Tat erneut belangt werden kannst.
Also, ich lese da 3 Tatsachen heraus: 1. ...Habe diesen Samstag 2 mal Post vom Ordnungsamt bekommen. Wurde beim falsch parken erwischt und muss 20 € zahlen. Im zweiten brief geht es um meinen Tüv welcher abgelaufen ist, 15 € strafe. .... Also Post am Samstag bekommen 1 x wegen falschem Parken, 1 x wechen dem abgelaufenen TÜV!! Am Samstag ABEND dann eine weitere Nachricht am Auto, wegen dem TÜV! Also einmal parken, 2 x TÜV. Das waren 2 verschiedene Ordnungsatskräfte die den TÜV Mangel festgestellt haben. Du mußt zum Ornnungsamt gehen und Einspruch einlagen und den Tatbestand melden! Schnell zun TÜV, einen Termin holen!!!
Sie wurden einmal für falsches Parken zur Kasse gebeten und auch nur einmal wegen TÜV-Überschreitung! - wie kommen Sie denn da gedanklich auf eine Doppelzahlung?
Wo lesen Sie denn was von einer dritten Zahlung!?!
naja jedesmal wenn Du Dein Auto in den Verkehr bringst und der TÜV ist abgelaufen kannst Du auch zahlen. Lass den Hobel bis Donnerstag stehen
es geht um die dritte Zahlung bezgl. des abgelaufenen TÜV.