Orange Rundumleuchte im Winterdienst benutzen?
guten abend,
folgendes problem, ich habe einen jeep und fahre im winter mit schneeschild vorn dran. wir haben ein großes zu räumendes grundstück, so das ich nicht vor jeder fahrt in die stadt das schneeschild abmachen kann. das schneeschild ist orange mit 2 fahnen und dieser rot weißen reflektionsfolie beklebt. darf ich mit rundumleuchte fahren? die straßenmeistereien oder private winterdienste ( multicar ) haben auch rundumleuchte an wenn sie mit schneepflug fahren, egal ob schild oben oder unten ist.
mfg
3 Antworten
Sobald du privat mit dem Jeep im städtischen Bereich unterwegs bist , mußt du das Schneeschild entfernen. Eine orange Rundumleuchte während dieser Fahrt , ist ebenfalls nicht gestattet.
Rundumleuchte muss eingetragen werden, und darf auch nur unter Umständen eingesetzt werden (Winterdienst ZB)
Für die orange Rundumleuchte, gibt es zwei Möglichkeiten.
Erste, wie schon gesagt muss sie eingetragen werden.
Zweite Möglichkeit laut §52 Abs 4 punkt 1
"(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein 1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,"
Das sind diese schrägen Balken. Die Anbringung derer ist auch geregelt!
"Als Normfläche einer Kraftfahrzeugmarkierung ist ein Quadrat von 141 mm Seitenlänge zugrunde zu legen, das diagonal in eine weisse und in eine rote Hälfte unterteilt ist. Die reflektierende Kraftfahrzeugwarnmarkierung muss an der Vorderseite und Rückseite mindestens aus je 8 Normflächen bestehen. Eine Einzelfläche muss mindestens aus 2 Normflächen bestehen. Diese Mindestanforderung berücksichtigt in erster Linie Kleinfahrzeuge und Geräte. Bei grösseren Fahrzeugen sind die Flächen als Sicherheitskennzeichnung entsprechend größer anzulegen. Die Sicherheitskennzeichnung soll jeweils in eine linke und eine rechte, möglichst zusammenhängende Fläche symmetrisch aufgeteilt sein. Sie soll nach Möglichkeit an den äusseren Fahrzeugbegrenzungen beginnen. Die Warnmarkierung soll so angebracht sein, dass sie nicht durch mitfahrende Personen oder mitgeführte Geräte verdeckt wird. Fahrzeuge und Geräte, die auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt werden, sollten zusätzlich seitlich gekennzeichnet sein."
Wenn diese Kennzeichnung an dem Fahrzeug angebracht ist, bedarf es auch keiner Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Das ist die AUskunft die ich von drei Tüv Stellen erhalten habe!
Gruß Armin
Hier noch ein sehr schöner Link!