Onlineshop, Namensrecht bei Kleingewerben?

2 Antworten

Hallo,

rechtssicher kann dir das nur ein Anwalt mit dem konkreten, von dir gewünschten Homepagenamen beantworten.

Ich glaube nicht das das nur ein Anwalt sagen kann, sonst müsste jeder Kleingewerbe treibende einen Anwalt zu sich ziehen.

Ich glaub du hast mich vllt. falsch verstanden.

nehmen wir amazone als beispiel.

angenommen jemand macht ein kleingewerbe auf ohne sich ins Hr einzutragen und wählt den Namen Amazone als Shop name der auch in der domain, email, hompage steht.

Und im impressum etc. steht der volle firmenname z.b. Amazone - Inh: Thomas hoffer

Ist das möglich oder muss auch auf der homepage Amazone - Inh: Thomas Hoffer oder sowas wie: "Thomas hoffer Amazone verkäufe" stehen?

@Motodome

Es gibt keine "Kleingewerbe", das ist nur eine Steuerliche Sache,ansonsten gilt das Handels-und Gewerberecht.Und als natürliche Person handelts du immer unter deinem richtigen Vor-und Zunamen,dieser muß auf allen deinen Schreiben (Rechnungen/Betsellungen usw.) immer erscheinen und natürlich auch im Impressum eienr Webseite.Da du aber nicht alleine als Gewerbetreibender auf der Welt bist,must du natürlich auch auf deine Mitbewerber achten und um dein letztes Beispiel mit der "Amazone" aufzugreifen,hier hättest du bereits ein Problem.

Denn Amazon gibt es ja schon und der Name könnte also zu Verwechslungen führen.

Genau zur Klärung solcher Fragen brauchts du einen Anwalt, der prüft,ob der von dir gewählte und gewünschte Homepagename nicht mit igrendwem in Konflikt gerät.

Kleingewerbe gibt es nicht. Das kennt das Gewerberecht nicht.

Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG und das ist eine steuerliche Angelegenheit.

Richtig, du als Einzelunternehmer musst, auf allen von dir genutzen Medien deinen vollen Namen angeben.

Auch auf deiner Webseite zum Onlineshop.