Online Reservierung von Kinokarten - Widerrufsrecht?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja du irrst - Keine Chance das Geld zu bekommen - alles andere ist Kulanz. Es besteht in dem Fall keinerlei Widerrufsrecht!

§ 312 b Abs.3 Nr. 6 BGB

Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

Ja, Du irrst Dich, gem. Fernabsatzgesetz besteht das Widerrufsrecht bei Kinokarten nicht. Entweder Du fährst und bist dankbar für die Kulanz des Kinobetreibers, oder Du lässt es...

Sorry, wie kommst Du denn auf das Brett. Entweder Du mühst Dich, nimmst die 45 KM in Kauf und hoffst auf eine nette Kulanz Abwicklung.

Wenn alle Menschen so denken würden wie Du es tust, dann wird es mit Sicherheit bald keine Online Tickets im Internet zum Kauf geben.

Ob Ihr nun den FIlm angeschaut habt oder nicht, das ist Euch überlassen und ich kann mir auch kaum vorstellen dass alle erkrankt sind.

Du hast die Karten nicht reserviert sondern gekauft - das scheint ein wesentlicher Unterschied zu sein.

Bei einer Reservierung muss ich die Karten mit einer bestimmten Frist (1 Std.?) direkt vor der Veranstaltung an der Kasse abholen und auch dann erst bezahlen. Wenn ich sie nicht abhole, verfällt die Reservierung, die Karten werden anderweitig verkauft und mir entstehen keine Kosten.

Beim Kauf von Karten ist die Rechtslage so wie Stelari schrieb.