Online Business Gewerbe?

4 Antworten

Die Tätigkeit "Onlinemarketing" wird dir kein korrekt arbeitendes Gewerbeamt bescheinigen, weil es absolut nichts aussagt. Das Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurentenschutz. Deshalb soll das Gewerbeamt wissen, WER WO WAS macht, damit es die richtigen Dienststellen zur Gewerbeüberwachung informieren kann. Das sind z.B. bei Werkstätten und Reinigungen das Umweltamt, bei Lebensmitteln die Lebensmittelaufsicht und beim Tierhandel der Amtstierarzt.

Die Aussage "Onlinhandel" wäre so aussagekräftig, wie "Handel im Laden" und sollte zur Zurückweisung der Gewerbeanzeige führen.

Ehm nein, ich habe mein gewerbe mit online marketing als überbegriff angemeldet.

@Cherger

Dann kann dein Gewerbesachbearbeiter seinen Job nicht !

Handel mit Medienträgern

Ist das wirklich Handel? Oder wird da nicht nur vermittelt?

@Dirk-D. Hansmann

Ob Handel oder Vermittlung von Handel ist doch dem Gewerbeamt egal. Die wollen wissen, um welche Produktgruppen es geht.

Online Marketing

Onlinemarketing genau :-)

Ist das nicht zu allgemein und wird nicht akzeptiert?

@fitmen94

na klar, siehe meine Antwort...

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