Onkel vom Vater meiner Tochter gestorben Vater schlägt Erbe aus, Meine Tochter wirklich nächste in der Erbfolge?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Onkel ohne Testament verstorben ist, der Vater Ihrer Tochter also als gesetzlicher Erbe zum Zuge gekommen ist und dieses Erbe ausgeschlagen hat, ist davon auszugehen, dass an seiner Stelle dessen Abkömmlinge, also Ihre Tochter (und etwaige weitere Abkömmlinge von ihm) zur Erbfolge gekommen sind. Beruht die Erbfolge des Vaters jedoch auf einem Testament des Onkels, hängt es sehr vom Wortlaut und Sinn dieses Testaments ab, ob er gewollt hat, dass bei Ausschlagung durch den eingesetzten Erben dessen Abkömmlinge ersatzweise erben sollen. Ihre Tochter sollte in diesem Falle ggf. beim Nachlassgericht vorstellig werden und fragen, ob man ihr einen Erbschein erteilen würde, wenn sie das beantragt. Oder fragen Sie einen Fachanwalt für Erbrecht.

Mir fehlen Infos die ich auch nicht bekomme, welches das Nachlassgericht ist wie der Onkel hiess ect. Muss mich drauf verlassen das ich wirklich vom zuständigen Gericht rechtzeitig Post bekomme.

@knuddelpebbi

Das Nachlassgericht kann ihnen nur "Post" schicken, wenn man dort weiss, dass es ihre Tochter als erbberechtigte Verwandte des Erblassers gibt. Das wird das NG aber ebenso wenig wissen wie sie den Namen und Wohnort des Onkels (nicht) wissen ! Das NG hat auch nicht die Pflicht, nach dem Erben zu fahnden. 

Es ist schon ein wenig abenteuerlich, auf diese Weise Erbe werden zu wollen.Schliesslich können sie ja nicht bei allen deutschen Nachlassgerichten anfragen, ob ein Onkel, dessen Namen sie nicht kennen, verstorben ist und von ihrer Tochter beerbt wurde !

Warum gibt ihnen der "Vater", der ausgeschlagen hat, keine Info ?

Ja, du bist zwar Mutter aber angeheiratet, daher ist die Erbfolge so richtig. Und wenn er es Ausschlägt sollte eure Tochter genau prüfen ob die Annahme des Erbes sich auch lohnt, und nicht nur Schulden dahinter stecken.

Bin vom Vater meiner Tochter getrennt. War auch nie mit ihm verheiratet.

@knuddelpebbi

Ja bleibt dabei, du bist nicht Erbberechtigt. Daher seine Tochter (eure) Bitte genau Prüfen ob da keine Schulden vererbt werden.

@KnickKnack76

OK. Laut ihm sind es wohl Schulden. Warte jetzt auf Post vom Gericht mit den ganzen Daten. Die fehlen mir zum ausschlagen.

@knuddelpebbi

Den Nachlasswert müssen deine Tochter oder du schon selbst feststellen; das macht niemand sonst für euch :-O Kontoauszüge, Bankunterlagen, Versicherungsordner, Verträge, Kredikartenkonten, Steuerbescheide, Schuldscheine usw. suchen, zusammentragen, rechnen. Für Auskünfte Dritter (Banken, Versicherer, ...) braucht es einen Teilerbschein.

Das käme darauf an, ob der Verstorbene verheiratet oder verpartnert war, eigene oder adoptierte  Kinder hätte, dessen Eltern noch leben und ob es ein anderslautendes Testament gäbe.

Falls dies allesamt nicht der Fall ist, wären dessen Geschwister und dann (bei deren Ausschlagung) tatsächlich deren Nachkommen die nächsten der gesetzlichen Erbfolge.

Mithin würde deine Tochter das ausgeschlagene Erbe ihres Vaters als dem Bruder des Erblassers zufallen.

Sie hätte mit Kenntnis ihrer Erbeinsetzung 6 Wochen eit, den Nachlass zu prüfen, und sollte im Zweifel der Überschuldung mindestens form- und frsitgerecht Antrag auf Nachlassverwaltung stellen, um nicht mit privatem Vermögen für Schulden und Verbindlichkieten des Onkels haften zu müssen :-O

G imager761