Onanieren Öffentlichkeit - KONSEQUENZEN?

8 Antworten

Hallo,

also so weit ich weiß, hat eigentlich kaum einer Kameras im Klo auch Geschäfte nicht. Und selbst wenn, du hast eigentlich keinen damit gestört, da dich vermutlich keiner gesehen hat. Also sehr unwahrscheinlich bis fast unmöglich, dass du da rechtliche Konsequenzen zu spüren bekommst.

LG SarahTee

eigentlich kaum einer Kameras im Klo

Wer sollte sich auch für den Anblick sche°°ender Leute interessieren? Von ein paar Typen mit besonderer Veranlagung mal abgesehen, wird da kaum jemand scharf drauf sein

Es ist verboten, Kameras auf Toiletten zu installieren. Außer auf der eigenen natürlich ;). aber auch da darf man Gäste nicht filmen.

@Bitterkraut

Okay, ich dachte es mir schon fast, aber ich wollte nichts falsches schreiben, deshalb hab ich kaum einer geschrieben :) Danke für die Information.

Ne das hat keine Konsequenzen für die. 

Wenn du es in der Öffentlichkeit machst, also sichtbar für andere, dann ist Erregung öffentliches Ärgernis und das ist dann eine Straftat.

Eine Kundentoilette ist nicht die Öffentlichkeit. Und natürlich darf da auch nicht gefilmt werden.

Kurz gesagt, es interessiert keine Sau.

Deine offensichtliche Störung mal außen vor : Nein, du musst nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Im allgemeinen könnte ähnliches aber auf Erregung öffentlichen Ärgernisses hinauslaufen.

Für die Zukunft : Normale Menschen machen so etwas zu Hause. 

Immerhin hat er sich ja wenigstens zurückgezogen und ist nicht direkt im Verkaufsraum handgreiflich geworden^^.

@RobertLiebling

"Eine Reinigungskraft in Abteilung 4 bitte, da onaniert schon wieder einer"

@Mimir99

Wir wissen ja nicht, welcher Artikel diese Erregung verursacht hat. War das bei den "Fachzeitschriften", ist es u.U. nachvollziehbar. Bei Gemüsekonserven wäre es eher ein Fall für den Therapeuten.

Im allgemeinen könnte ähnliches aber auf Erregung öffentlichen Ärgernisses hinauslaufen.

Nur wenn er nicht in der Kabine gewerkelt hat, sondern im öffentlichen Bereich (Pinkelbecken), UND jemand reingekommen ist und das gesehen hat, UND er nicht aufgehört hat, OBWOHL der Andere sich darüber geärgert hat.

@Libertinaer

Mit "ähnliches" meinte ich alles außerhalb der Kundentoilette.

@Mimir99

Mit "ähnliches" meinte ich alles außerhalb der Kundentoilette.

Im Supermarkt zw. den Regalen während der Öffnungszeiten? Sicher. Als Angestellter irgendwo im Lager? Eher nicht.

Allgemein in der Öffentlichkeit (halt mit weniger Öffentlichkeit, wie z.B. in der Natur)? Nein.

Sex ist im öffentlichen Raum nicht prinzipiell verboten. Nur Kirche und Friedhöfe sind strikt tabu.

A: der Bereich darf nicht gefilmt werden, wer das dennoch  macht, handelt strafbar.

B: Wenn du dir dort einen runterholst, ist das alleine deine Sache. Bestraft werden kannst und darfst du nicht.