Oldtimer mit wieviel Jahren

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Die offizielle Definition "Oldtimer" wird von der "Fédération Internationale des Véhicules Anciens" (FIVA) festgelegt. Bis zum 31.12.2009 wurden dort alle Fahrzeuge vom Bautag 01.01.1971 bis zu einem Fahrzeugalter von mindesten 25 Jahren in die Oldtimer Klasse G eingeteilt. Seit dem 01.01.2010 sind es nur noch Fahrzeuge vom Bautag 01.01.1971 bis zu einem Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren. Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2010 aber bereits 25 Jahre alt waren haben Bestandschutz, ihnen wird der FIVA Pass nicht wieder aberkannt und sie dürfen weiterhin an FIVA Veranstalltungen teilnehmen, die für die Gruppe G ausgeschrieben sind. Die Gruppe H gibt es noch nicht, wird erst in einigen Jahren nachkommen.

Kling kompliziert? In kurz: früher war die Grenze des Dachverbands der Internationalen Oldtimer Vereinigungen bei 25 Jahren, heute liegt sie bei 30 Jahren. Hat gesetzlich aber keine Auswirkungen. Vom deustchen Gesetzgeber her lag die Grenze schon immer bei 30 Jahren, in anderen Ländern liegt sie dagegen weiterhin bei 25.

"mit (steuerbegünstigtem) "H"-Kennzeichen gefahren werden." Jetzt erklär doch mal bitte, was an der große Masse der Käfer, Bullis, Fiats, Peugeots, Morris, Ford Taunus, Opel Kadetts, Opel Rekords, Mercedes Benz 180, BMW 2002, etc. begünstigt wurde!?! Nicht einer von denen hat jemals 400DM in der Steuer gekostet!

Prosber 
Fragesteller
 24.02.2011, 18:02

Was soll ich da erklären? Ich hab doch garnix gesagt über bullis, kadetts, rekords usw....

oldmetallman  24.02.2011, 18:17
@Prosber

Nee Nee, nicht du ;) ich hatte: "mit (steuerbegünstigtem) "H"-Kennzeichen gefahren werden." als Zitat aus der Antwort von Walter1967 aufgegriffen. Denn wirklich begünstigt sind nur wirklich Hubraum starke Wagen und das ist nur ein Bruchteil des Oldtimerbestands, die meisten Oldtimer sind in den letzten Jahren durch die Regelungen und dem verstecktem Zwang zum H Kennzeichen (sonst keine Fahrt in Feinstaubzonen) lediglich teurer geworden, es wird nur gern so dargestellt, als sein sie begünstigt und als ob die Besitzer sich noch dafür bedanken müssten, das sie nun mehr zahlen.

Walter1967  24.02.2011, 18:57
@oldmetallman

@ oldmetallman: Kein Mensch zwingt Dich dazu. Wenn Du ein Fahrzeug mit kleinem Hubraum hast, mußt Du es ja nicht mit H-Kennzeichen anmelden. Umweltzonen (der Nutzen ist ja mittlerweile widerlegt) darfst Du dann zwar nicht befahren, kannst aber Deinen FIAT 500 unterm Arm mit in die U-Bahn nehmen (nein, Quatsch).Natürlich sollte man durchrechnen, ob es sich lohnt. Es ging in der Frage darum, wann ein Fahrzeug offiziell ein Oldtimer ist. In Deutschland bei einem Fahrzeugalter von 30 Jahren.Das habe ich geschrieben, mit Hinweis auf eine "mögliche" H-Zulassung. Wo liegt also Dein Problem?

Ich glaube der muss mindetsens 25 sein und es darf auch nur iene bestimmmt Stückzahl existieren.

allocigar78  24.02.2011, 17:15

30 Jahre!

WolferlG  24.02.2011, 22:32

Glauben heißt nicht wissen. Als Oldtimer gelten nach deutschem Recht Fzg. ab 30 Jahren. Stückzahl ist für die Zulassung mit H-Kennzeichen egal - entscheidend ist der originalgetreue Zustand. Und insgesamt ein erhaltenswerter Zustand - Wracks werden abgelehnt.

wuessensdurscht  25.02.2011, 10:16
@WolferlG

"originalgetreu" gilt auch hier mit der Einschränkung: es muss eine "zeitgmemässe Ausstattung" sein, d.h. ein Umbau, wie er in der Herkunftsaera des Fahrzeuges üblich oder möglich war, wird toleriert. (Nicht toleriert: "getunte", d.h. tiefergelegte (oder sonst verstümmelte) Oldtimer. - Das ist auch gut so!!)

mit 25 jahren

allocigar78  24.02.2011, 17:12

Blödsinn!

Laut Oldtimerverbänden muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und sich in originalem oder original restaurierten Zustand befinden. Dem entspricht die Zulassungsverordnung in Deutschland, für entsprechende Fahrzeuge gibt es spezielle Kennzeichen und Steuervergünstigungen. Derzeit wird eine Anhebung des Mindestalters auf 40 Jahre diskutiert.

Rheindahlen2010  20.07.2011, 14:46

Hier wird so viel vermutet, aber konkret mal etwas. Ich habe mein Problem bei den Fragen eingestellt. Ich habe einen Ascona C, der am 29. 6. 1981 gebaut wurde, also älter als 30 Jahre ist, angemeldet wurde er aber erst in 1984, warum auch immer. Was gilt hier, Anmeldung oder Baujahr? Bitte keine Vermutungen, Wissen oder Fachkenntnis über die Rechtslage. Anscheinend machen das die Kommunen nach Gutdünken.

mit 30 Jahren hast Du ggf. die Möglichkeit, es als Oldtimer einstufen zu lassen und Dir ein günstigeres Kennzeichen (H) zu holen. Dabei darf dann eine gewisse jährliche Laufleistung nicht überschritten werden.

oldmetallman  24.02.2011, 17:58

Laufleistung ist Sache des Versicheres, nicht des Staats und hängt nicht mit einer Oldtimer Zulassung zusammen. Du kannst ein Fahrzeug mit H Kennzeichen auch ganz normal und sogar ohne jede Auflagen versichern, kann dann ggf. aber deutlich teurer sein.

allocigar78  24.02.2011, 18:28
@oldmetallman

ok - wenn Du das weißt, wieder was gelernt. Danke! Ich dachte auch der Staat deckelt bei den H-Kennzeichen die Laufleistung.

Walter1967  24.02.2011, 19:06
@allocigar78

Nein , die Laufleistung nicht. Aber wichtig wäre evtl. noch: Ein Fahrzeug mit H-Zulassung darf nicht gewerblich genutzt werden.

wuessensdurscht  25.02.2011, 10:13
@Walter1967

und auch das mit der gewerblichen Nutzung stimmt nur teilweise: Für Omnibusse gilt das nicht mit dem Gewerbeverbot.