Oldtimer aus Niederlande einführen.

3 Antworten

Eine Leuchtweitenregulierung brauchst Du nicht nachzurüsten, wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.1990 erstmalig in den Verkehr gekommen ist, bei später in den Verkehr gekommene aber nicht in D zugelassene Fahrzeuge kann man eine Ausnahmegenehmigung von der LWR beantragen. Aber bei einem Oldtimer ist das eh irrelevant. Da das AFhrzeug schon einmal innerhalt der EU zugelassen war, benötigst Du kein Gutachten nach §21 StVZO, sondern kannst es mit einem Datenblatt und einer HU in D zulassen, beides bekommst Du u.A. bei DEKRA (hat die größte Datenbank für Datenblätter auch für US FAhrzeuge) Wenn Du dazu noch ein H-Kennzeichen haben willst, benötigst Du noch eine Begutachtung nach §23 StVZO, das kannst Du alles in einem machen. Du kannst das alles in einem Abwasch machen, unter www.dekra.de/de/standorte findest Du den nächsten Sachverständigen in Deiner Nähe.

Was für ein Oldtimer ist es? Ist ein amerikanischer? Ist es ein deutscher, der in USA exportiert wurde? Das nur als Beispiel. Ist das Fahrzeug so, wie es ist, nicht in den USA oder Japan vom Band gelaufen, hast du keinerlei Umrüstungsmaßnahmen zu befürchten. Sollte es jedoch ein Ami sein oder bspw ein in der eu produziertes, aber in die USA erstausgeliefertes Fahrzeug sein, wirst du die sealed beams

Und Positionsleuchten rauswerfen müssen. Das gilt aber auch nur für Fahrzeuge ab Mitte der Siebziger bis Ende der 80er. Frag beim TÜV nach. Die können dir ne genaue Antwort geben. Es ist unter Umständen sogar möglich, alles so original eintragen zu lassen. Das habe ich auch schon gesehen. Sorry für das Antwort gestückel. Schreibe vom Handy aus und bin versehentlich auf "Antwort absenden" gekommen.

Meines Wissens muss das Fahrzeug auf den deutschen Standart umgerüstet werden

Sehr qualifizierter Beitrag.