Ohne Zustimmung vom Kindesvater Wohnort wechseln?

4 Antworten

Der Kitavertrag geht ihn gar nichts an. Auch wenn das die Kitas und manche Anwälte gerne hätten.

Wie weit weg willst du denn umziehen? Wie weit bist du jetzt entfernt - halbe Stunde, mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Bus?

Für innerstädtische Umzüge oder Umzüge innerhalb eines Kreises brauchst Du seine Unterschrift nicht.

Ärger - pfft, jain.

In der grauen Theorie könnte ein Richter bestimmen, dass dei Kinder zurück müssen - aber wo sollte es dann hin?

Danke für die Antwort 🙂 Eine halbe Stunde mit dem Auto. Ist auch seine alte Heimat. Hier haben wir meine Familie & Freunde. Und ich möchte niemals in diese Stadt zurück. Hab mich dass letzte Jahr so fremd gefühlt in meinen eigenen 4 Wänden. 😕 Dadurch dass ich immer unter Druck gesetzt war wegen meinem Mann...haben die Kinder auch gelitten. :/ Erst sagt er geh doch & sammel erstmal Lebenserfahrung und und 🙄 Hat die Kündigung von der alten Kita gesehen & meinte gib die Kündigung schnell ab..es ist nur Zeitverschwendung wenn du länger hier bleibst. Dann kammen Entschuldigungen und und..er ist sehr Geld gierig 😓 Und zum Schluss schrieb er die Kinder kommen zurück & ich soll selber entscheiden wo ich wohnen werde. 😩

@Asaja

Geh zum Anwalt und stelle mit dem einen Eilantrag aufs Aufenthaltsbestimmungsrecht.

So gibt es am wenigsten Ärger.

Wann genau war denn die Trennung?

Werde ich gleich morgen machen 👍 Vor einer Woche.

die kinder in einer kita oder schule anzumelden ist schon von erheblicher bedeutung. damit ist die zustimmung beider elternteile erforderlich. genau wie für den wohnortwechsel

@martinzuhause

Der Vater hat sie doch gehen lassen.

Wohnortwechsel werden von Richtern im Umfeld von 75 bis 150 km ohne Probleme genehmigt.

Anwälte verdienen gutes Geld damit, so zu tun, als hätte der Umgangsberechtigte beim Kindergarten mitzubestimmen.

Und leider gibt es auch Kindergärten, die beide Unterschriften verlangen.

Kindergarten entscheidet immer der, bei dem das Kind lebt. Da gibt es keine anderen Urteile.

Derjenige, der das Kind zum Kindergarten bringt, entscheidet, bis wo er das Kind hinbringen will.

Er muß den Kindergarten so wählen, dass es mit seinem Job passt.

Da kann der andere schon aus völlig logischen Gründen nicht mitentscheiden.

Es sei denn, er möchte den Unterhalt für den Ex in der Höhe zahlen, in der der andere wegen des falschen Kindergartens Gehalt verliert. Plus Sozialversicherungen.

Dem Kindergarten, der die Unterschrift des Vaters verlangt, den kann man auch mit Lohnersatzkosten drohen.

@Menuett

1km hat schon ab und an gereicht damit mutti das kind an vati abgeben darf samt abr. innerhalb der ersten 6 monate ist das abr nicht gefestigt und vati kann ganz zügig seine meinung ändern.

sie bekommt kein abr im eilverfahren. sie darf das kind nicht in einer kita ohne seine zustimmung anmelden. sie darf es nicht ummelden. genauso gut, kann er die kita vor seiner tür anmelden und das kind einbehalten.

hier hat ts fakten geschaffen,die ihr beim richter ganz massiv negativ angekreidet werden. sie kann hinziehen wo sie will, aber sie nennt keinen grund warum sie das kind aus seinem sozialen umfeld ziehen will.

@gnarr

Ihr wird hier gar nichts negativ angekreidet.

Zeig mir ein Urteil, in dem 1km gereicht hat.

Innerhalb der Stadt oder der Gemeinde darf sie völlig ohne seine Zustimmung umziehen.

Aus Privaten Gründen. Zum Wohl der Kinder. Ich muss hier nichts ins jede Detail eingehen. Wie gesagt er hat zu gestimmt. Aber er änder leider immer seine Entscheidungen. Vielen Dank für die Antworten. 👍

ihr habt gemeinsames sorgerecht und somit bestimmt ihr beide wo das kind lebt. wenn er mit einem umzug nicht einverstanden ist, dann darfst du ziehen, dass kind aber nicht mitnehmen. ohne seine zustimmung bekommst du keine ummeldung, keine kitanmeldung garnix.

es wird also an dir liegen mit ihm zu reden. wenn er das verneint und meint das kind zu sich zu holen, dann kannst du gerne umziehen und kind verbleibt in gewohnter umgebung bei vati.

im schlimmsten fall gibts dann daraus noch ein gerichtsverfahren. ohne zustimmung oder gerichtsverfahren, ist der umzug für dich nicht möglich.

Er ist Arbeitstätig. Vollzeit. Er hat zugestimmt, dass wir gehen können. Er ändert nunmal immer seine Entscheidungen.

Du selbst kannst hinziehen, wohin du willst.

Da ihr für die Kinder aber das gemeinsame Sorgerecht habt, muss der Mann ihrem Umzug zustimmen (Allerdings kann er ihn kaum verweigern, wenn sein Umgangsrecht dadurch nicht beeinträchtigt wird...).

Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Eltern die relevanten Entscheidungen für die Kinder auch gemeinsam treffen, also die Wahl eines KiTa-Platzes, einer Schule, der Religionszugehörigkeit des Kindes usw....

Rechtlich betrachtet hättest du also den KiTa-Vertrag nicht allein abschließen dürfen....

Das mit dem Kita-Vertrag ist makulatur.

Wer zahlt dem Elternteil das Gehalt, wenn er nicht die passende Kita wegen dem Vater bekommt?

@Menuett

Darüber hätte sich der Elternteil, der sich nicht an die gesetzliche Regelung hält, vorher Gedanken machen sollen.....

@Menuett

da könnte man auch fragen:" wer zahltz dem vater die kosten damit er den umgang mit kind wie bisher aufrechterhalten kann?"

@Menuett

der kitavertrag ist keine makulatur. genauso gut kann der kv darauf anspringen und die sache rückgängig machen, weil er gerade fakten schafft: kind einbehalten, kita anmelden vor ort, antrag auf abr im eilverfahren... mit gutem anwalt fällt ihm das nicht schwer.

Eine halbe Stunde ist keine Entfernung. Die beeinträchtigt seinen Umgang mit dem Kindern so gut wie gar nicht. Mach dir da keine Sorgen.

Danke 🤗

wenn er bisher jeden tag umgang hatte macht eine stunde fahrzeit am tag schon viel aus. die kindesmutter könnte da evtl. anbieten alle kosten dafür zu tragen. das wäre ein anfang.

ansonsten kann man da schon von einer beeinträchtigung sprechen. da haben sowahl der kindesvater als auch die kinder erhebliche nachteile von und werden in ihren rechten beschnitten