ohne Prajudiz für die sach - und rechtslage?

2 Antworten

ohne prajudiz für die sach - und rechtlage

Das heißt in diesem Fall, dass mit dem Verzicht auf die Geltendmachung nicht gleichzeitig eingeräumt wird, dass der Anspruch bzw. die Forderung nicht besteht.

dankeschön für die Antwort, kannst du das bitte ein wenig einfacher schreiben :-)

@sbagny

Ich kann's versuchen. ;-) Leider ist das aber kein einfacher Sachverhalt.

Die Gegenseite ist der Meinung, eine Forderung gegen Dich zu haben.

Inzwischen ist ihr womöglich klar geworden, dass es teurer kommen könnte, die Forderung zu betreiben als darauf zu verzichten (und sie abzuschreiben).

Fazit: Sie verzichten aus Kulanz darauf, die Forderung weiter einzutreiben.

Mit dem Hinweis, dass diese Entscheidung "ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage" gefallen ist, gibt die Gegenseite auch zu verstehen, dass sie nach wie vor der Meinung ist, dass ihre Forderung zu Recht besteht und dass in vergleichbaren Fällen nicht unbedingt damit zu rechnen ist, dass ebenfalls auf die Forderungen verzichtet wird.

Die Sache wird entgegenkommender Weise komplett eingestellt.

Das heisst ich höre von denen gar nichts mehr?

@sbagny

Richtig, wenigstens nicht in dieser Sache.