Ohne Mietvertrag einfach ausziehen?

4 Antworten

Ich hab nichts unterschrieben wir haben es nur so ausgemacht.

Und somit habt ihr eine muendlichen Mietvertrag miteinander (hier wohl einen sog. "Untermietvertrag"). Mit deinen Mietzahlungen kann das im Zweifelsfall sogar recht einfach bewiesen werden.

Sofern die Moeblierung der von dir angemieteten Raeume aber ueberwiegend von deinem Freund gestellt wurde, betraegt deine Kuendigungsfrist jedoch nur gut 2 Wochen zum Monatsende (bei Zugang deiner schriftlichen Kuendigung spaetestens am 15. des betreffenden Monats zu postueblichen Zeiten). Da wir heute aber bereits den 16. Juni haben, kannst du auch bei ueberwiegender Moeblierung der von dir angemieteten Raeume durch deinen Freund aktuell fruehestens zum 31.7. kuendigen.

Also das Zimmer war komplett leer. Die Möbel gehören alle mir und die würde ich dann auch wieder mitnehmen. Wie sieht es dann aus?

@MikeDrive23

Dann kannst du aktuell fruehestens zum 30. September kuendigen. Dafuer muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 4. Juli zu postueblichen Zeiten bei deinem Vermieter (deinem Freund) zugehen.

@DerCaveman

Bin ich eigentlich verpflichtet einen neuen Mitbewohner/Untermieter zu finden?

Danke für die Antworten.

@MikeDrive23

Nur wenn du vor Ablauf der Kuendigungsfrist raus willst und dein Vermieter damit bei Stellung eines Nachmieters einverstanden ist. Sonst hast du mit der Suche nach einem neuen Mieter nichts zu tun. Das ist reine Vermietersache.

@DerCaveman

Wegen der Kaution hätte ich auch noch eine Frage. Ich hab ihm die Hälfte der Kaution überwiesen. Er hat den Betrag dann dem Vermieter bezahlt.

Kann ich meine Hälfte oder einen Teil der Kaution zurück verlangen, wenn ich ausziehe?
Wie gesagt haben wir keinen Vertrag untereinander. Wenn er es mir jetzt gibt, dann könnte er bei seinem Auszug als Hauptmieter auch meinen kompletten Teil der Kaution behalten.

@MikeDrive23

Wenn du eine Kaution an deinen Freund gezahlt hast, muss er die natuerlich nach dem Ende des Mietverhaeltnisses mit dir abrechnen.

Schreibe nicht dauernd, ihr haettet keinen Vertrag miteinander. Es wurde dir doch bereits mehrfach erklaert, dass ihr sehr wohl einen habt.

@DerCaveman

Ich mach mir nur Sorgen, dass er dannn leugnet das Geld bekommen zu haben. Da wir ja keinen schriftlichen sondern mündlichen Vertrag haben.

@MikeDrive23

Kannst du die Kautionszahlung irgendwie beweisen? Bankbeleg, Zeugen u.s.w.? Wenn nicht, hast du im Bestreitensfall tatsaechlich schlechte Karten.

@DerCaveman

Also ich hab ihm das Geld überwiesen und wir haben auch übers Handy drüber geschrieben. Die Nachrichten kann ich aufrufen.
Das Problem mit der Überweisung, ist das ich seit Mai ein neues Konto bei einer neuen Bank habe. Die Kaution hab ich im Februar mit meinem anderen Konto überwiesen.
Weißt du vielleicht ob ich da alte Kontoauszüge verlangen kann oder meine Kontohistorie bei der Bank irgendwie checken kann?

@DerCaveman

Okay, ich dachte wenn man die Bank wechselt und ein neues Girokonto eröffnet, dass das alte Konto geschlossen wird und nicht mehr aufrufbar ist.

Danke für die ganzen Antworten :D

Ihr habt einen Vertrag - und zwar einen mündlichen. Der gilt genauso wie ein schriftlicher. Und damit greifen auch alle gesetzlichen Regelungen, sofern ihr nichts anderes vereinbart habt (was man schwierig beweisen könnte).

Kündige jetzt einfach schriftlich und gut ist. Natürlich habt ihr einen Vertrag. Du gibst ihm ja auch regelmäßig Geld.

Das ihr das mündlich gemahct habt teist du ihm mit wan du ausziesht bzw machst das shrfiftlich mit kopei den dan dürfte er nichst machen könne und dein freund hat nicht zu bestimen ob du ausziehst!

Hästest du einen mietvertrag wäre das einzeige was man beachten müste die kündiegung den da kann dan zb auch drinstehen das man zb erst nach 3 monaten auszieht aber ihr habt ja keinen und damit ist das wohl auch nicht geregelt!

Auch eine mündliche bzw. durchsetzen konkludentes Handeln (z.B. Einziehen und monatlich Geld zahlen) Vereinbarung ist ein wirksamer Vertrag.