Ohne Genehmigung vom Arbeitsamt in den Urlaub?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deinen Urlaub mußt du beantragen, weil du Leistungen vom Amt beziehst (wie beim Arbeitgeber). Verpaßt du dadurch z. B. einen Termin, dann wird dir Geld gestrichen bzw. für einen Zeitraum gesperrt.

Du kannst Dir dadurch eine Sperre des ALG einhandeln und das sie Dich künftig natürlich schärfer kontrollieren.

Wenn Du einer Arbeit nachgehst, ist es völlig egal was das Arbeitsamt dazu sagt.

Alles richtig.Wenn du aber krank bist und das auch nachweisen kannst,dann können und dürfen sie nix tun.Nur so zur Info.

selbst mit krankenschein müsstest du zum termin erscheinen. es sei denn dein arzt erteilt dir eine bettlägerigkeitsbescheinigung. wenn du also mit dem krankenschein dort auftauchst, wirst du eine sanktion von bis zu 30% erhalten. bei einem guten sb darfst du samt kontoauszüge erscheinen u. er wird prüfen bei allem mitgliedern deiner bg wo geld abgehoben wurde in abwesenheit. wenn sich herausstellt das unerlaubt deinen ort verlassen hast u. gegen ortsanwesenheit verstoßen hast - kommt die nächste sanktion auf dich zu u. er wird dir ausrechnen das du für den zeitraum deiner abwesenheit die leistungen zurückzahlen mussst u. die kosten der krankenkasse zurückzuzahlen hast. dann wird er dich fragen von welchem geld du den urlaub bezahlt hast u. sollte das ein geschenk sein, wird es als einkommen ebenfalls abgezogen.

wie bitte kann man urlaub buchen, wenn man unter dem existenzminimum lebt u. bevor man überhaupt ortsabwesenheit beantragt hat. vor allem wenn man weiß das es im alg2 keinen urlaubsanspruch gibt.

bleibt dir nix anderes übrig als urlaub zu stornieren.