Ohne Geld zur Schule kommen?
Mein Freund (18) wurde von seinen Eltern rausgeschmissen und ist not gedrungen bei mir unter gekommen. Er hat gar kein Geld und ich finanziere mit meinem Taschengeld das er überlebt. (Auch wenn es nicht genug ist und er viel zu wenig isst) Leider habe ich kein Geld damit er zur Schule fahren kann (Zufuß sind es über 5 Stunden und zu einer Anderen kann er nicht gehen), aber da er nicht zur Schule geht, bekommt er auch kein Geld usw... Allerdings ist er Schulpflichtig und hat schon hohe Schulden, weil er keine Möglichkeit hat hin zu gehen. Wir waren auch schon öfters bei der Stadt (ca 1 Stunde Fußweg und deswegen machbar) , allerdings wird nur gesagt das er das Geld haben muss... Aber woher? Seine Eltern hassen ihn und geben ihm nichts und meine Eltern mögen ihn auch nicht und wollen ihn auch rausschmeißen.. Dann wäre er Obdachlos... Würde er zur Schule gehen können würde er Kindergeld bekommen, aber selbst das müsste er von seinen Eltern erst mal einklagen und ein Anwalt kostet auch Geld >-< Hat man wirklich "Pech" wenn man rausgeschmissen wird und kann sein Leben gleich aufgeben? Ich dachte der Staat soll das Leben sichern...
6 Antworten
Eltern sind unterhaltspflichtig solange Kinder noch in die Schule gehen oder sich in der Ausbildung befinden - das sollte aber eigentlich allgemein bekannt sein..
Ob seine Eltern Deinen Freund "hassen" oder nicht, spielt keine Rolle, sie dürfen ihn nicht mittellos auf die Straße setzen, sondern sind weiterhin verpflichtet, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, entweder indem sie ihn bei sich wohnen lassen und ernähren oder ihm Geld geben, damit er das selbstständig tun kann - geht zum Jugendamt, die leiten die entsprechenden rechtlichen Schritte ein.
Und der Schule muss er das Problem natürlich schildern und nicht einfach nicht mehr hingehen!
Allerdings befindet er sich weder in einer Ausbildung, noch geht er auf eine Schule. Er ist zwar angemeldet, allerdings wird es nicht anerkannt solange er nicht hin geht.
Die Schule weiß über das Problem bescheid, allerdings ist es ihr egal. Er hat zwar eine Anmeldung bekomme, aber nach dem er nach 2 Wochen immer noch nicht an Geld gekommen ist gab es nur einen Anruf das er kommen muss und sie habe ignoriert das es nicht möglich ist.
Dein Freund soll zu einem Anwalt gehen. Er würde Prozesskostenbeihilfe bekommen, Muss er nur beantragen.
Die Eltern sind Unterhaltspflichtig.
Er ist aber bei der Schule angemeldet und würde hingehen, wenn er könnte. Natürlich sind seine Eltern auch dann für ihn zuständig.
Seine Eltern sind verpflichtet für ihn zu sorgen während der Ausbildung (anzeigen).
Ja sind sie, aber nur dann wenn er zu einer Schule geht oder eine Ausbildung macht. Er ist zwar angemeldet, allerdings wird das erst anerkannt wenn er regelmäßig hin geht und dazu fehlt mich schlichtweg einfach das Geld.
Wenn er 18 ist und noch zur Schule geht, dann sind Eltern zuständig.
Wie Strolchi schreibt, Anwalt etc.
Er kann auch zum Jobcenter gehen, dort klären sie ihn auf das die Eltern zuständig sind-.
Wir waren bei der Stadt und es ist leider erst so wenn er zur Schule geht, das er dann Anspruch auf Geld hat. Solange er kein Geld hat hinzugehen, bekommt er auch keins..
Was heißt bei der Stadt? Wo genau?
Er soll sich schnellstens ans Jugendamt wenden, denn seine Eltern sind unterhaltspflichtig, egal, wo er wohnt.
Soweit ich weiß sind sie es nur wenn er zur Schule geht und das kann es momentan nicht. Das mit den Prozesskosten ist, aber gut zu wissen danke