Ohne Fahrerlaubnis von Polizei weiterfahren gelassen-----und Flensburg?

12 Antworten

Das kann so nicht stimmen. Die Polizei würde ihn niemals weiterfahren lassen. Ein Punkt in Flensburg? Dabei wird es wohl kaum bleiben, er bekommt eine Strafanzeige und muss froh sein, wenn er den Führerschein in den nächsten Jahren überhaupt nochmals bekommt. Die Geschichte ist jedoch mehr als fragwürdig....!

Sehr kurios und kaum zu glauben! Das Auto bleibt stehen der Junior fährt keinen Meter mehr. Anruf bei der Familie zwecks Abholung.

@peterobm

Genau so ist es!

@HawaiiMyLove

wirklich so passiert!

Hallo ciclamina,

mit ganz ganz ganz viel Glück haben die Polizisten Deinem Sohn abgekauft, dass er den Führerschein nur vergessen hat und haben ihn deshalb so weiterfahren lassen.

Was mich nur wundert ist, dass die Polizei problemlos über Funk abfragen kann, ob Jemand eine Fahrerlaubnis hat oder ob er keine hat, dieses aber anscheinend wohl nicht erfolgt ist.

Früher standen im ZEVIS nur dann die Personen drinnen, wenn ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde, inzwischen steht aber jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis mit Angabe welche Fahrerlaubnisklassen die Person hat.

Anscheinend ist diese Abfrage aber nicht gelaufen.

Wie gesagt, mit etwas Glück kommt da gar nichts nachkommt. Wer seine Fahrerlaubnis nicht dabei hat, wird in der Regel mit folgendem Bußgeldbescheid belegt:


Tatbestandsnummer: 204100

Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Sonstige Folgen: Nein


Allerdings kann man so ein Verwarnungsgeld in der Regel vor Ort sofort bezahlen und es folgt erst gar kein Bußgeldbescheid. Ich denke aber eher, die Polizisten haben ihm das abgekauft, dass er die Führerschein nur vergessen hat und beließen es bei einer mündlichen Verwarnung.

Punkte sind in dem Fall soweiso nicht zu erwarten gewesen.

Sollte die Polizei/Bußgeldstelle aus welchen Gründen auch immer im Nachinein herausfinden, dass er zum Zeitpunkt der Fahrt keine Fahrerlaubnis hat, erwartet ihn ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz - (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Ganz wichtig dabei zu beachten wäre, dass in dem Fall nicht nur Deinen Sohn als Fahrer, sondern wie Du dem zweiten Absatz des eben geposteten Paragraphen auch dem Halter ein Strafverfahren nach folgendem Gesetz erwartet.

Jetzt bleibt Deinem Sohn nur abzuwarten und zu hoffen, dass keine Nachträgliche Überprüfung ob er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, erfolgt.

Schöne Grüße
TheGrow

Wer seine Fahrerlaubnis nicht dabei hat

die kann man gar nicht dabei haben weil die ja nicht physisch existiert.

@augsburgchris

Meinte natürlich den Führerschein. Du hast natürlich völlig recht, wenn Du schreibst, dass Fahrerlaubnis und Führerschein zwei völlig unterschiedliche Dinge sind.

Danke für den Hinweis. Gab dafür logischerweise einen Daumen hoch von mir :-)

Wenn man den Führerschein vergessen hat wird normalerweise eine Abfrage bei der Führerscheinstelle gemacht ob eine Fahrerlaubnis vorliegt. Ist dies nicht der Fall liegt eine Strafbarkeit nach §21 StVG vor und sie müssten im Zuge der Gefahrenabwehr die weiterfahrt untersagen.

Falls die Polizisten dies "vergessen" haben. Fällt es spätestens auf wenn der Punkt eingetragen wird.

Ich rechne mal damit das sich dein Sohn mit der Fahrerlaubnis noch ne ganze Weile Zeit lassen kann.

Wer seinen Führerschein nicht dabei hat, weil er ihn z.B. vergessen hat, muss mit keinem Punkt in Flensburg rechnen, sondern in der Regel wird ihm vor Ort ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10,00 Euro belegt und die Daten werden noch nicht einmal aufgenommen, sondern die Person erhält lediglich eine Quittung über diese 10,- Euro.

Nur wenn man die 10,00 Euro vor Ort nicht bezahlen kann oder bezahlen will, folgt ein Bußgeldbescheid, der so ausfällt, wie ich ihn in meinem Thread beschrieben habe.

Wahrscheinlich haben die Polizisten den Fahrer abgekauft, dass er die Fahrerlaubnis nur vergessen hat und beließen es bei einer mündlichen Verwarnung. Wobei, dass ist jetzt nur meine persönliche Vermutung.

@TheGrow

Hier geht es aber nicht um den Führerschein, sondern um die Fahrerlaubnis. Grosser Unterschied.

Dass er weiterfahren durfte irritiert mich ein wenig. Sonst hätte mit Bußgeld gerechnet werden dürfen, kenn auch jemanden, da wurde das Verfahren ohne Weiteres eingestellt. Sollte was Großes auf euch zukommen ist sicherlich Anwalthilfe angesagt und auch der Fakt, dass er führerscheinlos weiterfahren durfte sollte dann Beachtung finden.

Ohne Führerschein darf man fahren, ohne Fahrerlaubnis nicht.

Hi,

ich bin auch stark irritiert vom Handeln der Beamten.

Ich weiß von 2 Bekannten, die beide ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, der erste sogar angetrunken, der zweite anschließend in einen Verkehrsunfall verwickelt, dass im worst case eine saftige Geldstrafe von ein paar hundert Euro und ein temporäres Zulassungsverbot für die Führerscheinprüfung verhängt wird.

Letztlich haben es beide überlebt und haben jetzt auch ihren Führerschein.

Also kann man sagen: Davon geht die Welt nicht unter.

Weiterhin: Ob man es in Flensburg merkt. Fraglich. Dazu müssen die Beamten das Kennzeichen aufgeschrieben haben - was theoretisch nicht klar ist bei dem Verhalten. Weiterhin muss überhaupt jemand in Flensburg prüfen, mit welchem Fahrzeug er unterwegs war - vielleicht ist das denen ja auch noch egal.

Ich persönlich denke, dass die Chancen gut stehen.

Immerhin könnte man aus "Faulheit" auch den Punkt eintragen und davon ausgehen, dass die Tat auf den Roller läuft - wer weiß, was die Beamten da verpfuscht haben.

Wenn doch was auf euch zu kommt viel Glück und daran denken: Alles könnte schlimmer sein!

lG