Ohne Einwilligung vom Grundbuch entfernen?
Seid der Trennung wohne ich mit den gemeinsamen Kindern im Haus . Um den Verkauf zu umgehen , könnte ich jemand an seiner Stelle im Grundbuch sowie im Bauspardarlehen und Bausparer eintragen lassen , ohne seine Zustimmung .
Gerichtlich einklagen ?
wenn möglich wie stehen die Chancen ?
- für 5 Kinder in 5 Jahren gab es 7000 € Unterhalt die sich errechnen aus Weihnachtsgeld , hauskredit ( zahle seid 3 Jahren Nutzungsgebühr daher kein verrechnen möglich ) , wenn mal eng war
- Reperaturen alleine gezahlt ( Rohrverstopfung , Dach undicht , Fenster gerissen , Hauptsicherung mehrmals durch geballert )
- in ehe gekauftes Grundstück verkauft - Erlös zu ihn , gemeinsames Auto verkauft - Erlös zu ihm
- die Partner LV kann nur er verfügen ( mein letzter Wissensstand durch Versicherungsberaterin , sterbe i geht abgeschlossene Summe zu ihm , stirbt er bekommen seine Eltern bis auf 5000 wohl ich - waren ihre Worte - seine neue trug der Zeit selben Vornamen )
Er hat seid Trennung zweites Haus und seine Selbstständigkeit läuft bestens .
3 Antworten
Ohne Zustimmung kannst du niemanden aus dem Grundbuch oder auch aus Kredit-/Bausparverträgen löschen lassen. Grundbucheinträge laufen über einen Notar und dem gegenüber muss man sich ausweisen. Bei Kreditvertägen muss man dieses mit der Bank klären, ob die hier mitmachen.
Lass dich von einem Anwalt beraten.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Alles, was du anführst, hat nichts mit dem Eigentum deines Ex am Haus zu tun,