Ohne eingetragene Felgen/Reifenkombination angehalten werden?

3 Antworten

Erst ein mal passiert gar nichts. Die Polizei prüft erst mal, ob die Reifengröße für den Wagen eintragungsfrei ist. Im Fahrzeug ist immerhin nur die schmalste, zulässige Reifengröße vermerkt. Die Polizei hat hierfür Wege und Mittel um das festzustellen. Genau so, wie jeder Prüfer bei der Hauptuntersuchung. In einer Datenbank sind zulässige Bereifungen für den Wagen vermerkt.

Wenn du dir unsicher bist, ob deine Zulässig sind, kannst du das gern beim GTÜ, Dekra oder Tüv nachfragen. Sind diese ohne Eintragung nicht zulässig, lässt du das am besten nachholen.

Ich lasse gerade meine Fahrzeuge absuchen und die finden einfach nicht, wo die schmalste (???) Reifengröße eingetragen ist. Hast Du für die einen Tipp?

Hallo holderfan89,

wenn es durch die Bereifung zu keiner Gefährdung kommt, hat das laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid zur Folge:

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Tatbestandsnummer: 330006

Tatvorwurf: Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen unvorschriftsmäßig *) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Das Verwarnungsgeld von 25,00 Euro kann auch in den meisten Bundesländern in bar oder per Bankkarte direkt vor Ort bezahlt werden. Dann gibt es nur eine Quittung.

Aber egal ob Barzahlung oder per Bußgeldbescheid, sobald man die 25,00 Euro bezahlt hat, hat sich die Angelegenheit erledigt.

Es ist erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis und erst recht nicht der Versicherungsschutz.

Was noch passieren kann ist, dass die Polizei eine Mängelkarte ausstellt und Du das Fahrzeug in vorschriftsmäßigen Zustand innerhalb von 7 Tagen noch einmal bei der Polizei vorführen musst.

Es gilt aber auch das was Rizi93 angeführt hat. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Du Reifen & Felgen drauf hast, die eintragungsfrei sind. Dann gibt es natürlich auch kein Verwarnungsgeld.

Schöne Grüße
TheGrow

Für solche Fahrten ist dann ja meist der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis erloschen und somit kommt es wohl allein auf den Staatsanwalt an. Einfach verzockt, oder?

Nein, die Frage habe ich eigentlich eher für einen Freund gestellt welcher heute so losfahren möchte. Dass der Versicherungsschutz erlischt war mir schon klar aber mit was für einer Strafe ist hier zu rechnen?Bussgeld, Mängelkarte, Punkte oder sogar Stilllegung des Fahrzeugs und damit verbundenes Abschleppen

@holderfan89

Dass der Versicherungsschutz erlischt war mir schon klar

So klar ist das gar nicht. Der Versicherungsschutz erlöscht nicht, nur weil man unzulässige Reifen/Felgen aufgezogen hat.

Selbst wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, erlischt nicht der Versicherungsschutz.

In Deinem Fall erlischt aber noch nicht einmal die Betriebserlaubnis.

Dich erwartet aber:

  • kein Bußgeld,
  • keine Punkte,
  • keine Stilllegung des Fahrzeugs
  • und somit auch kein Abschleppen

Was passieren kann ist:

  • dass ein Verwarnungsgeld von 25,00 Euro angeboten wird und
  • dass die Polizei eine Mängelkarte ausstellt

und selbst das muss nicht sein. Siehe den Thread von Rizi93

@TheGrow

Zum Glück sieht das der Bußgeldkatalog ganz anderns.

@schleudermaxe

Zum Glück sieht das der Bußgeldkatalog NICHT anders

Der Bußgeldkatalog kennt im Bezug auf die Fragestellung zwei Tatbestände:

  1. Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen unvorschriftsmäßig *) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen.
  2. Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug bzw. dessen unvorschriftsmäßig *) ausgerüsteten Anhänger in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

Die Verkehrssicherheit ist aber nicht dadurch beeinträchtigt und schon gar nicht wesentlich beeinträchtigt, nur weil die Felgen nicht eingetragen sind. Zumal hat der Fragesteller geschrieben, dass keine Gefährdung vorliegt.

Insofern kommt nur der unter 1 geführte Tatbestand in Anbetracht und der hat außer einem Verwarnungsgeld von 25,00 Euro und allenfalls einer Mängelkarte (wie von mir angeführt) keine weiteren Folgen

@TheGrow

Ohne Betriebserlaubnis fahren wie hier laut Frage:

soll stehen in

214a.2
bei anderen als in Nummer 214a.1 genannten Fahrzeugen
90 €, 1 Pkt.
Dann haben die sich eben geirrt, soll ja vorkommen.

@schleudermaxe

Und was hat der Hinweis mit dem Bezug auf die erloschene Betriebserlaubnis mit der Fragestellung zu tun?

Nur weil die Reifen nicht eingetragen sind (was wie von Rizi93 richtig angeführt wurde, nicht immer Pflicht ist), erlischt nicht die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Du solltest Dir mal die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ansehen, dort findest Du wann die Betriebserlaubnis erlischt, siehst aber auch, dass im Fall des Fragestellers diese eben nicht erlöscht.

@TheGrow

Der rechtlich absolut einwandfreien Antwort von TheGrow ist nur noch folgendes hinzuzufügen.

Da keine erhebliche Gefahr durch die angebrachten Reifen/Felgen besteht, kann die Polizei noch nicht einmal die Weiterfahrt untersagen.

@TheGrow

Ach, Veränderungen am Fahrwerk, also unzulässige Felgen z.B., sind also mit 25 EUR abgesungen und keiner darf etwas unternehmen? Wers glaubt!

@schleudermaxe

Kannst Dir ja mal folgenden Link durchlesen.

http://www.brennecke-partner.de/70028/Gebrauchtwagenhandel-Nachweis-ueber-Betriebserlaubnis-ist-auszuhaendigen

In dem Referat für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Michael Kaiser, Rechtsanwalt folgendes ausgeführt:

Ein gebrauchter Pkw war mit nicht serienmäßigen Reifen und Felgen verkauft worden. Auch das Fahrwerk war tiefer gelegt. Keine der Umrüstungen war im Fahrzeugbrief eingetragen. Das war jedoch nicht der entscheidende Punkt. Trotz Umrüstung und fehlender Briefeintragung war die Allgemeine Betriebserlaubnis NICHT erloschen.

Im Endeffekt ist es mir auch egal ob Du meinen ob Du meinen und den Ausführungen des Rechtsanwalts glaubst.

Ich weiß, dass die Ausführungen korrekt sind und Du kannst glauben was Du willst