Ohne die Geburtsurkunde vom Vater die Urkunden vom Sorgerecht und der Vaterschaftsanerkennung?
Hallo ihr,
hab eine wichtige Frage. Mein Freund und ich leben jetzt schon seit fast 3 Jahren zusammen und bekommen im Juli unser Kind. Nun möchten wir die Sachen mit dem Sorgerecht und der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt klären. Allerdings kam mein Freund als Asylant nach Deutschland und hat jetzt seit 1 1/2 Jahren seine Aufenthaltsgestattung. Nun bräuchte er aber seine Geburtsurkunde zur Beurkundung im Standesamt, die er nicht hat. Händigt das Standesamt trotzdem die Urkunden aus?
Danke im voraus.
1 Antwort
Die Geburt eures Kindes wird zweifellos beim Standesamt beurkundet und du kannst Geburtsurkunden erhalten - allerdings ohne Angaben über den Vater. Im Standesamt geht man heute -nach dem Fall des Eisernen Vorhangs- davon aus, dass jede Person von sich eine Geburtsurkunde erhalten kann. Da von einer Vaterschaft sehr viel für das Kind abhängt (z. B. Familienname, Staatsangehörigkeit, Sorgerecht, Unterhaltsansprüche, Erbrecht), wird ohne ein sicherer Identitätsnachweis (Reisepass, der nicht ausschließlich auf eigenen Angaben beruht, und Geburtsurkunde) keine Vaterschaft mehr beurkundet. Wenn ein solcher Nachweis bis Juli nicht zu beschaffen ist, können Vaterschaft und Sorgerecht (im Jugendamt) auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, Nachteile entstehen euch durch die Verzögerung nicht.