Ohne Arbeitsvertrag (nur mündlich) Arbeit beginnen?
Vor 14 Tagen habe ich mündlich eine Zusage für eine Beschäftigung in Köln mit meinem zukünfigen Arbeitsgeber abgeschlossen. In dem Gespräch wurde gesagt, dass mir der Arbeitsvertrag per Mail zugesandt wird. Letzten Donnerstag wurden noch ein paar Details geklärt - auf die Frage nach dem Arbeitsvertrag hieß es: wir haben einen mündlichen Vertrag, der schriftliche kommt per Mail oder nächste Woche bei der Arbeit. Mein Problem besteht darin, dass meine Arbeitsstelle in Köln ist, mein Wohnsitz in Kaiserslautern. Ich weiss jetzt nicht, ob ich, da der Vertrag ab 02.08.10 mündlich geschlossen wurde, morgen nach Köln fahren soll. Benötige einen guten und rechtssicheren Rat.
8 Antworten
Hallo Sugarbabe!
Das mag zwar nicht die Antwort sein, daher dies nur als Info: im öffentl. Dienst geht sowas nicht! Ohne schriftl. Vertrag geht keiner an die Arbeit. Das hat neben rechtl. auch sozialversicherungsrechtl. Gründe. Wer haftet bei Arbeitsunfällen? Ohne schriftl. Vertrag die Privatperson bzw. deren Versicherung. Eine mündliche Vereinbarung wird da schwierig zu beweisen sein. Es mag verwundern, aber mir sind Fälle bekannt, in denen eingeplante Arbeitskräfte beim ersten Einsatz abgezogen wurden, weil sie keinen unterschriebenen Vertrag hatten. Warum? Der Einsatzleiter - obwohl im ö. D. - wusste nicht, dass er die Leute so nicht beschäftigen darf, tat es aber als mündl. Vereinbarung trotzdem. Neben den Unsicherheiten von Lohnleistungen besteht der wesentl. gefährlichere Aspekt der Versicherungleistungen, wenn etwas passiert. Daher sollte man sich das schon im eigenen Interesse sehr gut überlegen. Eine Alternative für diesen Fall, aber sehr schwierig umzusetzen, wenn man die Materie nicht kennt, wäre, selbst eine schriftl. Willenserklärung aufzusetzen, die die wesentlichsten Punkte der mündl. Vereinbarung beinhaltet und diese dann vor Arbeitsantritt vom AG unterschreiben zu lassen. So wäre zumindest ein schriftl. Anhalt gegeben. Ansonsten würde ich den Arbeitsantritt verweigern. Gruß Navvie
Mündlich gilt auch. Du hast doch mit Ihnen gesprochen und solltest wissen ob sie dich eventuell veralbern. Aber warum sollten sie das tun
Mit Sicherheit ist der Arbeitsvertrag rechtswirksam geschlossen bzw. man kann auch einen mündlichen Vertrag machen. Nur das Problem ist, wenn du den schriftlichen Vertrag erhälst und du bist mit manchen Dingen nicht einverstanden bzw. es steht nicht so drin was du schriftlich vereinbart hast, dann hast du ein Problem. Der AG kann sehr viele Bedingungen in den Vertrag packen die du nicht kennst. Wenn du dann nicht einverstanden bist sitzt der AG am längeren Hebel und du müsstest während der Probezeit, sofern eine vereinbart, kündigen. Mir wäre das zu riskant. Welchen Grund gibt denn der AG an, dass er dir den Vertrag nicht gleich zusenden möchte. Wenn das eine seriöse Firma ist sendet man soetwas normal gleich zu oder möchte er irgendetwas verheimlichen. Um was für eine Arbeit handelt es sich denn?
Dein Arbeitsvertrag gilt auch mündlich. Eine Schriftform ist nicht vorgegeben.Allerdings wären dann Zeugen gut. Ich würde die Chance nutzen und hinfahren. Die Möglichkeit, dass Du auf die Nase fällst, ist doch nur gering-oder?!
Auch mündliche Arbeitsverträge sind wirksam - zum Mindestinhalt von Arbeitsverträgen
In kleineren Unternehmen ist es auch heute noch üblich, die Arbeitsbedingungen mündlich zu besprechen und den Arbeitsvertrag mündlich abzuschließen. Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Bei Meinungsverschiedenheiten haben es aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwer, zu beweisen, was tatsächlich vereinbart worden ist. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen (§ 2 Nachweisgesetz), wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/muendlich_arbeitsvertrag.php