Offener Haftbefehl

11 Antworten

Hallo dorothealom,

muss schon sagen, dass es sehr ungewöhnlich ist, dass die Polizei anruft und einem mitteilt, dass gegen einen ein Haftbefehl vollstreckt werden soll.

Die Regel ist eigentlich, dass die Polizei Dich nicht erst vorwarnt, dass Du verhaftet werden sollst, sondern dass die Polizei zu Dir fährt und den Haftbefehl sofort vollstreckt.

Aber wie dem auch sein.

Was bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft passiert kann ich Dir so pauschal nicht sagen, aber es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Der Haftbefehl ist ergangen, weil Du eine Geldstrafe nicht bezahlt hast und nun ist Ersatzhaft angeordnet worden.

  2. Du bist rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, hast die Haftstrafe aber nicht angetreten.

Im Fall 1 hast Du die Möglichkeit die Ersatzhaft zu umgehen, indem Du die Geldstrafe plus hinzugekommenen Gebühren sofort und in Bar bezahlst. In dem Moment, wo die Zahlung erfolgte, ist der Haftbefehl hinfällig und Du kannst wieder gehen.

Im 1, wenn Du die Geldstrafe nicht sofort zahlst und im Fall 2. verhaftet Dich die Polizei und Du wirst umgehen einem Haftrichter vorgeführt. In der Regel ist das aber nur eine Formsache und hat keine Auswirkungen. Im Anschluss an die richterliche Vorführung wirst Du dann direkt oder wenn es weiter weg ist auf Umwegen in die vorgesehene Haftanstalt überführt und sitzt Deine Strafe ab.

Schöne Grüße
TheGrow

Eine gute Antwort, im Detail allerdings nicht ganz richtig.

Mal abgesehen davon dass es sich sehr wahrscheinlich um eine Fakefrage handelt.

Im Fall 1 genügt es die Geldstrafe zu bezahlen um die Haft abzuwenden. Eventuelle Gebühren müssen dazu nicht beglichen werden. Diese Gebühren muss sich die Staatsanwaltschaft später selbst holen, mit Pfändungen und möglicherweise bis hin zur Erzwingungshaft.

Im Fall 2 erfolgt nach der Festnahme die Einlieferung in die nächstgelegene JVA.

In beiden Fällen erfolgt keine Richterliche Vorführung. Denn in beiden Fällen ist dem Verurteilten bekannt das er in Haft muss, da er der Ladung zum Strafantritt nicht nachgekommen ist. Die Verurteilung ist rechtskräftig was dem Verurteilten bekannt ist. Von daher ist die Richtigkeit des in der Frage gestellten Sachverhalts mehr als fragwürdig.

@Artus01

Jetzt habt ihr was vergessen :-) lalalala Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße. Und da kann das durchaus sein, dass man vorgewarnt wird.

@skyfly71

Nö, Erzwingungshaft kommt nicht in Betracht, gibt es ohnehin nur für Geldbußen (OWI).

Zunächst wird der Betroffene über die angeordnete Erzwingungshaft und deren Dauer schriftlich informiert. Wenn dann nicht gezahlt wird, erscheint irgendwann der Gerichtsvollzieher, nicht die Polizei, um entweder zu kassieren oder die Person in die zuständige JVA zu bringen. Die Polizei kommt erst zu Unterstützung ins Spiel wenn bei der Sache Probleme zu erwarten sind.

Über die Erzwingungshaft gibt es keinen Haftbefehl, somit kann die Polizei überhaupt nicht wissen das eine Erzwingungshaft angeordnet ist.

@Artus01

skyfly71 hat sich nur in der Begrifflichkeit vertan. skyfly71 meinte nicht Erzwingungshaft, sondern Ersatzhaft und da gilt genau das was er geschrieben hat.

Zahlt Jemand seine Geldstrafe nicht, muss er Ersatzweise in Haft und es macht natürlich durchaus Sinn, die zu inhaftierende Person zu informieren, dass nun ein Haftbefehl gegen sie vorliegt und sie diesen nur abwenden kann, wenn sie sich umgehend mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzt um eine Lösung zu finden.

Der Staat hat kein Interesse dran, Jemanden der wegen einer wegen einer Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist zu Inhaftieren. Statt Geld einzunehmen kostet jeder Häftling den statt jeden Tag viel viel viel Geld. So gibt die Staatsanwaltschaft oft auch einen Zahlungsaufschub oder bietet Ratenzahlung an.

Ich würde mich an Stelle des Fragestellers jedenfalls umgehend mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen.

@TheGrow
skyfly71 hat sich nur in der Begrifflichkeit vertan. skyfly71 meinte nicht Erzwingungshaft, sondern Ersatzhaft und da gilt genau das was er geschrieben hat.

Nein, hat Skyfly nicht :-) Artus01 hat vermutlich Recht - bis zur Inhaftierung hatte ich mit Erzwingungshaft bisher nicht zu tun. Vermutlich geht es hier aber tatsächlich um Ersatzfreiheitsstrafe.

Lass dir am Telefon nichts erzählen - das kann jeder sein, der da anruft. Hast du die Nummer noch im Telefon? Melde dich morgen bei deiner örtlichen Polizeidienststelle und frag nach, ob das wirklich so ist.

Es gibt auch "Haftbefehle", die haben "nur" damit zu tun, dass du Schulden bezahlen sollst, es geht aber nicht darum, dass du deshalb gleich ins Gefängnis musst. Es gibt auch andere... Das wirst du bei der Polizei/Staatsanwaltschaft heraus finden, das kann dir so keiner sagen hier.

Die Polizei hat dich angerufen, da hättest du doch einfach nachfragen können. Wir wissen das nicht, wir wissen ja nicht worum es geht.

Wenn die Post noch an deinen alten Wohnort kommt und du eine Vorladung oder Gerichtstermin verpennt hast suchen die dich natürlich.

@ dorothealorm

Wie hat denn die Polizei deine Telefon-Nummer herausbekommen, wenn du woanders wohnst?

Kann mir nicht vorstellen, dass dich die Polizei da vorher anruft. Du könntest ja dann in der Zwischenzeit abhauen. Oder?

sie haben bei meinem Arbeitgeber angerufen. Natürlich habe ich nachgefragt aber der gute Herr konnte es mir nicht sagen. Ich wurde mal vor 5 jahren wegen Betrug verurteilt .

@dorothealom

da hat jemand die Strafe nicht angetreten, wirst wohl in Haft müssen.

@peterobm

aber wieso so , ich habe je Bewehrung bekommen und sollte nicht in Haft. Warum such man mich jetzt nach fast 6 Jahren ?