Öltank in den Boden einlassen
Was muss neachtet werden, wenn der Öltank in den Boden eingelassen werden soll? Mein Nachbar will ihn direkt an die Grenze setzen. Abstand zu meinem Haus nur 40 cm. Bauamt möchte ich nicht sofort ansprechen, habe keine Lust auf Streit.
2 Antworten
Der Öltank darf nicht unter die Fundamente umliegender Gebäude gelagert werden, da sonst für sie Grundbruchgefahr besteht. Baurechtliche Grenzabstände gibt es für unterirdische bauliche Anlagen nicht, aber Schäden am Haus und Grundstück müssen nach BGB ersetzt werden.
Zu empfehlen ist vor Baubeginn eine beweiskräftige Bestandsaufnahme (Fotos und Zeugen oder ö.b. Sachverständiger)
Für unterirdische Bauwerke sind keine Grenzabstände bekannt.
Nach den Begriffsdefinitionen der Landesbauordnungen sind Abgrabungen und Öltanks "bauliche Anlagen", die der Landesbauordnung, also dem öffentlichen Baurecht unterliegen.
seit wann ist ein Öltank ein Bauwerk? Es geht hier u. a, um das Grundwasser