Ölheizung, kein Verbrauch trotzdem nachzahlen?
Wir sind im Oktober in eine neue Wohnung mit Ölheizung gezogen. Laut Mietvertrag beteiligen wir uns mit den Nebenkosten an der Wartung der Heizungsanlage und an den Kosten die entstehen wenn die Anlage läuft. Soweit so gut. Die Wohnung an ich ist sehr warm und wir haben während der gesamten Heizperiode nicht einmal die Heizung angestellt. Wohl wissend dass die Heizkosten mit Öl gerne mal teuer werden. Ich vertrage die Heizungsluft eh nicht so gut und nimm mir lieber ne Decke. Im April kam dann die Nebenkostenabrechnung. Laut Vermieter sollten wir für den Zeitraum von Oktober bis April 80€ nachzahlen. Ich verstehe nicht wie diese Kosten entstanden sein sollen, wenn wir nicht geheizt haben. Am Wasserverbrauch kann es nicht liegen da wir warmes Wasser über Strom bekommen und das wird mit den Stadtwerke abgerechnet. Kennt sich jemand mit Ölheizungen aus und weiß wie das berechnet wird. Ich möchte nicht für etwas zahlen müssen, was ich nicht verbrauche.
8 Antworten
es müssen ja Zähler da sein. Entweder Durchflusszähler, die dann die Wärmedifferenz aus Vor- und Rücklauf erreichnen oder Verdunstungszähler am Heizkörper. Auf Grundlage der abgelesenen Werte wird dann der tatsächliche Verbrauch ermittelt und diese Werte müssen Euch ja auch vorliegen.
Dazu kommt allerdings dann auch der Grundbedarf für die Heizungsanlage, also eventuelle Heizverluste, Heizing für gemeinsam genutzte Räume, Wartung, Reparaturen (bei den letzten beiden bin ich mir nicht sicher, ob die einfach so mit auf die Kosten umgelegt werden können). Da sollte aber natürlich keine Nachzahlung rauskommen, da ja sicherlich bereits Abschlagszahlungen geleistet werden.
Ich würde mir vom Vermieter mal die Abrechnung zeigen lassen, auf deren Grundlage die Kosten errechnet wurden.
Die Kosten der Heizanlage werden nicht zu 100% nach Verbrauch abgerechnet, sondern zu einem Teil auch nach Quadratmeter Wohnfläche. Das ist so völlig nochmal und auch gewollt im Sinne der Heizkostenverordnung.
Schau nochmal auf deine Abrechnung. Da findest du irgend wo eine Aufteilung zwischen Grundkosten und Verbrauchskosten. Daran erkennst es was ich sagte.
Konnte ich es dir ein wenig verständlich erklären?
Es gibt 3-4 verschieden modele für die Abrechnung die müssten aber im Mietvertrag stehen.!Nicht alle gehen nach dem reinen verbrauch,sondern zb nach Größe der Wohnung oder es ist eine Mischung von beidem!Selbst ein gesamt Rechung die auf Mieter und Größe der Wohnung Ausgestellt ist geht sogar!
Dazu kommt das der Zähler nicht immer auf 0 bleibt wen es da sowieso warm ist!(Heizungszähler oder auch die 0 am Thermostat die eher als Frostschutz zu sehen ist!
Laut Vermieter sollten wir für den Zeitraum von Oktober bis April 80€
nachzahlen. Ich verstehe nicht wie diese Kosten entstanden sein sollen,
wenn wir nicht geheizt haben.
Ausschließlich Heizmonate. Da ist eine Nachzahlung nicht verwunderlich.
Auch wenn Ihr nur die sog. Grundkosten tragen müßt kann es in diesem Zeitraum zu einer Nachzahlung kommen. Denn in diesen Monaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.
Das Ihr gar nicht heizt habt kann ich nicht glauben, aber egal.
Bei der Berechnung der Heizkosten fallen Brennstoffkosten an, hier Öl. Wenn kein Öl verbraucht wurde, können solche also nicht berechnet werden.
Heizkosten sind zwar gemäß Heizkostenverordnung nach Verbrauch abzurechnen, aber das mit einem Anteil Grundkosten (nach Wohnfläche). Dieser darf 30 bis 50% der Heizkosten betragen. Das auch bei Null gemessenem Verbrauch.
Wie sieht denn deine Heizkostenabrechnung aus?