Öffentliches Konzert veranstalten als Privatperson

1 Antwort

Weil du diese Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht machst, ist es ganz klar eine gewerbliche Tätigkeit, die nach § 14 GewO beim Gewerbeamt anzuzeigen ist. Du brauchst ja keine Erlaubnis, du musst es nur anmelden. Kostet ca. 25 €.

Sollte es bei deinem Konzert auch Alkohol geben, denk daran, dass du oder der Standbetreiber (in fast allen Bundesländern) eine Gestattung nach § 12 GastG braucht.

Hallo Geochelone, vielen Dank für die Antwort! Also Gewinn werde ich mit der Sache sicherlich nicht machen, es wird wahrscheinlich eine "zu Null"-Geschichte werden. Da ich aber ein riesen Fan der Band bin, die ich buchen werde, ist es mir die Sache wert! Aber dann werde ich wohl trotzdem nicht drumherum kommen, ein Gewerbe anzumelden. Und nach der Veranstaltung melde ich es gleich wieder ab :-) Schanklizenz ist gesichert, das Konzert findet in einer Bar statt. Aber danke für den Hinweis! Liebe Grüße Carola

@Carola1982

Na wenn du deine Kalkulation so auslegst, dass du keine Gewinnerwartung hast, dann ist es auch keine "gewerbliche Tätigkeit" ! Dann musst du es nicht anmelden.