öffentlicher Dienst Kinderzulage bei Teilzeit?

1 Antwort

es geht nicht um die Teilzeit als solches bei deiner Frage, denn den Kinderzuschlag oder den erhöhten Familienzuschlag erhält man oder erhält man nicht. In deinem Fall: es sind deine Kinder, glaube ich, rauszulesen), also erhältst du auch die Kinderzulage für sie. Bei Beamten (ich bin eine, daher weiß ich das noch aus meiner Teilzeittätigkeit, die inzwischen längst wieder in Vollzeit übergegangen ist) ist es so: Es werden ALLE Gehaltsbestandteile summiert, auch die vollen Kinderzulagen und erst nach vollständiger Berechnung des Bruttoeinkommens wird dann das Einkommen anteilig gekürzt, beispielsweise 40/20... hieße: jemand arbeitet 20 Wochenstunden bei einer Sollstundenzahl von 40.... also bekommst du dadurch anteilig auch den Familienzuschlag.

Ja, es sind die Kinder aus meiner ersten Ehe. Mein jetziger Mann bekommt auch einen Kinderzuschlag von seinem Arbeitgeber, steht er mir jetzt zu, weil es meine Kinder sind oder nur einem von uns? Ich fragte wegen der Teilzeit, weil ich durch die Klasse 5 nichts eintragen darf (laut SB - kein wechsel möglich wegen geringerem Gehalt als mein Mann, keine eigne Pendlerpausch.(2000 Kilometer/montl.)keine Kinder auf Lohnst.Karte etc.) Ich weiß, ist wohl finanziell besser,(am Ende von Jahr) aber trotzdem demotivierend... :-(

@Steffi0710

sorry, was hast DU für einen SB??? entweder ist er absolut unfähig oder du hast etwas falsch verstanden... Denn: selbst wenn das Einkommen deines Mannes viel höher ist, so könntet ihr die Steuerklassen wechseln. Was aber nicht unbedingt sinnvoll erscheint in eurem Fall. Aber wieso solltest du keinen Freibetrag eintragen lassen können? Schwachsinn... das hat nichts mit Teilzeit zu tun oder STKL 5... die kannst du immer eintragen lassen. Im übrigen: Lasst euch als Teilzeitkräfte nicht immer von den Abzügen demotivieren, denn: erstens ist das nur während des Jahres maßgebend, in der Steuererklärung gibt es keine Steuerklassen mehr, da wird das GEsamteinkommen zugrunde gelegt. Stell dir mal folgende Situation vor: Dein Mann verdient 40.000 Brutto im Jahr, du arbeitest nicht... dann hätte er die Möglichkeit, eine Gehaltserhöhung von 15.000 Euro zu bekommen.... würdet ihr ablehnen, weil er dadurch wesentlich mehr Steuern zahlt??? mit Sicherheit nicht... und jetzt kommen eben diese besagten 15.000 (nur als Beispiel) nicht von ihm, sondern von dir als Teil des Familieneinkommens....

@Weltenwandlerin

Tjza, mein SB hat letztes Jahr gesagt es ist machbar 4/4 zu wählen, dies macht im Schnitt 100 Euro im Jahr weniger aus. Als ich jetzt nach fragte hieß es nein, kein Eintrag, schöne leere Steuerkarte, bleibt alles bei meinem Mann. Ja, ich finde es aber trotzdem demotivierend, da wir getrennte Konten haben, alles teilen (Miete,Essen etc.) Ich zahle Sprit, Steuer alles fürs Auto selbst und gehe von meinem Konto für mich und meine Kinder einkaufen, es ist nicht so das ich Rechenschaft ablegen muss was ich wann, wovon gekauft habe, da es mein Geld ist (vielleicht ist das ein "geschiedenen" Problem) Da depremiert es mich schon, wenn ich von 500 € Netto noch tanken muss :-( Ich weiß, ist völlig falsch gedacht, ist aber so..... :-(

@Weltenwandlerin

Laut SB gibt es keinen Freibetrag(Pendlerpausch.- Kinder etc.)einzutragen, da ich weniger verdiene als mein Mann. So hat er mir gestern die Info gegeben.

@Steffi0710

diese Auskunft ist definitiv FALSCH... denn du kannst die EIGENEN Fahrtkosten eintragen lassen. heißt: wenn du selbst tatsächlich eine Fahrtstrecke hast, von tgl. ca. 14 km /einfache Entfernung, und an 5 Tagen die Woche arbeitest, hast du Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 920,- Euro überschreiten und diesen Differenzbetrag kannst du eintragen lassen. Wobei ich jetzt bezweifle, ob DU selbst diese 2000 km im Monat fährst, denn das wäre dann ja unwirtschaftlich bei 500 Euro netto... das wären ja rund 230 Euro Spritkosten, zusätzlich noch Autonebenkosten....

@Weltenwandlerin

Hallo, danke für deine wirklich guten Antworten :-) Doch ich fahre 2000 Kilometer im Monat, allerdings 10 Tage im Monat. Das heißt 3x und 2x im wechsel die Woche, a 100 Kilometer (hin-rück 200Km).Hat der Eintrag mit der Häufigkeit der Fahrten zu tun? Wohl nicht, oder?

@Steffi0710

nein, hat es nicht.... wie gesagt: wenn du mit deinen eigenen Fahrtkosten, die sich aus der einfachen Entfernung x Arbeitstage/Jahr x 0,30Euro errechnen, über den Pauschbetrag von 920,- Euro kommst, dann kannst du den differenzbetrag auf deiner Steuerkarte eintragen lassen.

@Weltenwandlerin

Welche Gründe könnte es dann haben, dass der StB keinen Freibetrag eintragen will ?? Laut StB, macht man das bei niedrigem Gehalt über die Jahresteuer. Ich tanke aber nicht nur einmal im Jahr sondern mehrmals im Monat ;-) Also jeder Cent zählt ;)