öffentlicher Dienst - Einstufung der Gruppen - Gehalt?

4 Antworten

Mit welcher Begründung wurdest du denn von E9 auf E6 heruntergestuft? Das geht normalerweise nicht...

Machst du die gleiche Arbeit wie vorher? Dann solltest du dich beschweren. Wenn du einen Bachelor, Diplom o.ä. hast, dann bist du in E9 richtig. Sicherlich hast du dann auch entsprechende höherwertige Tätigkeiten verrichtet, denn bei Angestellten im öffentlichen Dienst kommt es bei der Eingruppierung auf ihre Aufgaben an.

Dass du wieder bei Stufe 1 anfangen musst, ist hingegen mE korrekt. Denn auch bei einer Höhergruppierung von E9 zb. auf E10 nimmt man die Entgeltstufe nicht mit.

Die Tätigkeit ist etwas anders, deshalb musste ich auch trotz Studium runtergestuft werden...

@Dragonfly555

Ok, das erklärt die Abstufung. Aber wusstest du das schon vorher? Warum hast du ein niedriger bewertetes Aufgabengebiet akzeptiert?

Das ist eigentlich nicht in Ordnung so. Was ist denn mit den Aufgaben passiert, die du vorher erledigt hast?

Was die Einstufung angeht: Bei einer Höhergruppierung ist es meist so, dass man mindestens in Stufe 2 anfängt (weil man sonst oft trotz höherer Entgeltgruppe weniger verdienen würde).

Bei dir ist ja nun der besonders krasse Fall eingetreten, dass du sowieso schon bedeutend weniger verdienst. Da würde ich bei der Verwaltung mal nachfragen, ob nicht analog zur Höhergruppierung eine Einstufung in Stufe 2 möglich sein sollte.

Heißt also wenn ich bald meine 2nd. angestellten Prüfung abschließe und ich dann Tätigkeiten ausführen kann ab E9 nach oben, fängt man dann wirklich wieder bei Stufe 1 an? Das ist doch quatsch, oder fängt man nur beim Grundentgelt wieder bei stufe 1 an?

 

@Daishinchan

Was du für Tätigkeiten ausführen KANNST, spielt für die Eingruppierung keine Rolle; nur die Tätigkeiten, die du tatsächlich ausführst.

Was die Stufeneinteilung angeht, gilt (für Tarifgebiet West) folgendes:

Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgelt

stufe

mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.

Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.

Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 61,31 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 30,67 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als

Garantiebetrag

an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.

Mit der neuen Eingruppierung beginnt nun die Wartezeit ("Erfahrungszeit") bis zur nächsten Stufe von vorne zu laufen. Sobald mit dem nächsten Stufenaufstieg der Garantiebetrag überschritten wird, erlischt dieser.

Die Garantiebeträge nehmen an Tariferhöhungen teil.

Korrektur, was die Stufeneinteilung angeht. Die Herabsetzung der Entgeltgruppe erfolgt stufengleich.

Eine Herabsetzung in E6 mit Stufe 1, wenn vorher schon Stufe 2 erreicht war, ist somit nicht rechtens.

ich muss mal nachfragen, bist du runtergestuft worden?

Ja, ist jetzt aber auch eine andere Tätigkeit.

@Dragonfly555

also "Daishinchan" hat recht, ich habe mal im TVöD nachgeschaut und das steht dazu:

Herabsetzung der Entgeltgruppe

Wird ein Beschäftigter in eine niedrigere Entgeltgruppe eingesetzt, wird die Stufe, in die er zuvor eingesetzt war, für die neue, niedrigere Entgeltgruppe beibehalten.

Beispiel

E 10, Stufe 4 -> E 9, Stufe 4

 

Eigentlich müsstest du jetzt Gruppe 6 Stufe 2 sein

Was mich stört ist dein Passus „ein neuer Vertrag“. Warst du 1.5 Jahre befristet beschäftigt? und bist mit der Entfristung in ein neues Tätigkeitsfeld gekommen? Dann bist du eine Neueinstellung ( mit  der Stufe 2 Verhandlungssache wäre). 

Ansonsten frage ich mich, warum du dem zugestimmt hast.  Hat der AG einen Fehler bei der Einstufung gemacht, könnte er dir Tätigkeiten geben die der Eingruppierung entsprechen. Kommt natürlich jetzt darauf an, welche Tarifvertag des öD, ( vermute TV-L ) und welchen Teil der Entgeltordnung. 

Hast du mal mit eurem Personalrat geredet?