Öffentliche Straße filmen?

8 Antworten

Nein, öffentliche Flächen dürfen nicht von Privatmenschen mittels Video überwacht werden.

Dagegen kann man klagen und sollte es auch.

hier wird nichts überwacht!

@GammaFoto

Das da eine Person ist die den Bildschirm 24/7 überwacht mag ich bezweifeln aber die Kamera tut aufzeichnen

@JoeJun

Das alleine reicht schon aus, um die Entfernung der Kamera zu verlangen.

Sie darf öffentliche Orte filmen.

Wie kommst du denn auf diese Antwort?
Diese ist meines Wissens nach NICHT richtig.

@verreisterNutzer

Man kann doch auch Landschaften filmen, warum dann keine Straße ?

@Kleckerfrau

Ähh, Straßen -> Autos -> Menschen

@Kleckerfrau

Weil man hier den Datenschutz verletzt.
Vorbeilaufende und fahrende Personen müssten immer gefragt werden, ob sie gefilmt werden dürfen.
Somit als Beweismittel nicht zugelassen.

Landschaftsaufnahmen haben einen anderen Hintergund und verletzten kein Persönlichkeitsrecht.

Anders auf Veranstaltungen, denn hier stimmt man dem ganzen automatisch zu, weil es eben eine öffentliche Veranstaltung ist.

Also filme gern die Straße für private Zwecke, aber vor Gericht bringt das nichts, weil es nicht legal aufgenommen wurde.

@verreisterNutzer

Wenn ich eine Landschaft aufnehme und zufällig Personen durchs Bild laufen, muss ich sie fragen ? Pfft.

Oder wenn ich z.B. auf dem Petersplatz in Rom filme, muss ich auch alle fragen die da rum laufen ?

Ich glaube kaum.

@verreisterNutzer

Was glaubst du wie oft täglich das Brandenburger Tor oder die Gedächtniskirche in Berlin fotografiert wird?

Dabei werden zwangsläufig unzähliger Menschen auf tausenden von privaten Fotos abgebildet.

Meinst du wirklich, jeder Hobbyfotograf lässt sich von jedem, der zufällig im Bild ist eine Einverständniserklärung unterschreiben?

@Kleckerfrau

Theoretisch schon.
Da dies aber keine "Überwachung" ist, wird hier keiner Klage einreichen. "Wo kein Kläger, da...."

Sollte ich dir im Bild stehen, darf ich aber rechtlich gesehen um die Löschung bitten.

Schau hier nach:
(Az.: V ZR 265/10).

@Schnoofy

Dann die Antwort auch für dich:

Da dies aber keine "Überwachung" ist, wird hier keiner Klage einreichen. "Wo kein Kläger, da...."

Sollte ich dir im Bild stehen, darf ich aber rechtlich gesehen um die Löschung bitten.

Schau hier nach:
(Az.: V ZR 265/10).

@verreisterNutzer

In diesem Rechtsstreit ging es um eine fest installierte Überwachungskamera.

Das trifft hier nicht zu.

@verreisterNutzer

Vorbeilaufende und fahrende Personen müssten immer gefragt werden, ob sie gefilmt werden dürfen.

Steht wo geschrieben?? Gesetz??

Somit als Beweismittel nicht zugelassen

Quatsch

Also filme gern die Straße für private Zwecke, aber vor Gericht bringt das nichts, weil es nicht legal aufgenommen wurde.

Wir sind hier nicht in Amerika

@verreisterNutzer

Da dies aber keine "Überwachung" ist, wird hier keiner Klage einreichen. "Wo kein Kläger, da...."

Richtig. "Überwachung" ist eine Sache, nämlich dann wenn du eine fest installierte Kamera dauerhaft aufzeichnen lässt. Das ist in der Frage aber nicht der Fall, deshalb kannst du da auch nicht von Überwachen sprechen und deshalb kannst du auch deinen Link den du angeführt hast vergessen!

Sollte ich dir im Bild stehen, darf ich aber rechtlich gesehen um die Löschung bitten.

Unsinn

@verreisterNutzer

Wie kommst du denn auf diese Antwort?

Weil es kein Gesetz gibt das es verbietet, insofern ist es erlaubt!

Diese ist meines Wissens nach NICHT richtig.

Dann liegst du mit deinem Wissen falsch

Auch wenn es moralisch nicht in Ordnung sein mag was die gute Frau da macht, rechtlich gesehen kann sie das machen

Also einerseits gegen "straftaten" aber das ist ja eine öffentliche Fläche

Durch eine Anliegerstrasse zu fahren ist keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Nein darf sie nicht!

Auch das eigene Grundstück wo fremde Personen drauf kommen können muss sie im Falle eine Video-Überwachung, mit Hinweischildern darauf bemerkbar machen.

Ruf die Polizei an und warte bis die kommen, zeige denen dann die Camera .

Den Rest werden die Beamten schon ordentlich zu Ende führen, danach wird sie wohl nie mehr eine Cam, irgendwo aufstellen !

Nur staatliche Einrichtungen dürfen mit Zulassung öffentliche Strassen videoüberwachen und selbst dann wird darauf auf Schildern hingewiesen.

Was die Dame da betreibt ist kriminell!

Ob es eine Anliegerstrasse ist oder nicht, entscheidet immer noch das Ordnungsamt, wenn es als solches Ausgeschildert ist, dürfen nicht Anwohner dort natürlich nicht durchfahren.

Aber dennoch ist es eine Straftat was sie da mit ihre Kamera für ein Unsinn treibt.

Beides wird getrennt voneinander geahndet!

Also offiziel beantragt wurde es ja vom Amt weil sie dort wohl großen Terror gemacht hat. Die Straße dürfen nur von Anlieger benutzt werden und das sind 2 Personen. Sie filmt jediglich die Straße und zeigt so gut wie jeden an der da durch fährt

@JoeJun

Ich sgate ja bereits , das sind 2 Paar Schuche.

Es mag sein das es vom Amt als Anliegerstrasse genehmigt worden ist.

Aber für die Videoüberwachung hat sie mit  Sicherheit keine Befugnisse.

Hol die Polizei. Die werden es richtig stellen!

Es gibt genug Fälle vor Gericht wo Grundstücksbesitzer wegen fehlende Hinweischilder, Einbrecher gefilmt und ärger bekommen haben.

@Mazaran

Danke dir

Auch das eigene Grundstück wo fremde Personen drauf kommen können muss sie im Falle eine Video-Überwachung, mit Hinweischildern darauf bemerkbar machen.

Das gilt für die Überwachung mit einer fest in stallierten Kamera die ständig aufzeichnet. Ist hier nicht der Fall, hier wird lediglich eine Situation gefilmt. Das ist was Anderes!

Aber dennoch ist es eine Straftat was sie da mit ihre Kamera für ein Unsinn treibt.

Um eine Straftat zu sein muss eine Handlung laut StGB verboten sein. Das ist hier nicht der Fall.

Mannomann.

Hier wird ja mit Halbwissen geradezu umsichgeworfen.

Natürlich darf man eine Straße von öffentlichen Standorten filmen/forografieren ,genauso Gebäude usw. (Panoramafreiheit).

Was hier durcheinander geworfen wird ,ist eine permanente festinstallierte Videoüberwachung,die nur  private Teile überwachen darf.

Auch können Beweisfotos in einem Zivilgericht grundsätzlich zugelassen werden ,wir sind hier nicht im Wilden Westen.

Das gerne zitierte Recht am eigenen Bild bezieht sich nur auf die Veröffentlichung der Fotos,was hier nicht der Fall ist