O2 Vertragsverlängerung widerrufen, hat dann die Kündigung des vorigen Vetrages immernoch Bestand?

3 Antworten

Hallo SchwipSchwap00,

das kommt ein bisschen darauf an, wie du die Kündigung vorher bei uns eingereicht hast.

Wenn deine Kündigung z.B. schriftlich vorlag, eingerichtet und bestätigt wurde, wird diese nach Widerruf der Verlängerung wieder eingerichtet, da du ja auch die Rücknahme der Kündigung widerrufst.

Wenn du deine Kündigung online vorgemerkt hattest und im Bestätigungsgespräch das Angebot zur Verlängerung angenommen hast, wäre das anders, da wir in diesem Fall ja nie eine ordentliche Kündigung von dir bekommen und eingetragen hatten.

Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.

Viele Grüße, Dörte

Ja, die belatschern einen gerne.

Im Prinzip sollte auch hier das fernabsatzgesetz gelten, so weit ich weiss: dann hättest Du 14-Tage Widerrufsrecht.

Und somit sollte der Zustand wieder hergestellt sein, den es vorher gab.

Bin kein Anwalt, aber eins definitiv. schick denen den Widerruf unbedingt per Einschreiben- sonst kommt das erstaunlicherweise nie bei O2 an. Da geb ich Dir Brief und Siegel drauf.

Ich würde a) noch mal anrufen und ihnen das telefonisch schon mitteilen

b) schriftlich per Einschreiben (ich mach bei O2 mittlerweile alles nur noch mit Rückschein), darin auf das Widerrufstelefonat verweisen und auch so was a la "so mit bleibt es bei der vorher fristgerecht ausgesprochenen Kündigung zum.." reinschreiben.

Eine telefonisch erteilte Vertragsverlängerung kannst Du binnen 14 Tagen zurücknehmen. Es kommt also drauf an, wann du der Verlängerung zugestimmt hast bzw. deine Kündigung wiederrufen hast.

Danke für die Antwort!

Das weiß ich aber alles schon :)

Mir geht es um den vorigen Vertrag.... Nach meinem Widerruf wird der wieder aktiviert. Ist da die Kündigung noch wirksam?....

@SchwipSchwap00

Dein Wiederruf ruft den "alten zustand" zurück.

1.) Du bist ein deinem Vertrag gebunden

2.) Du hast Fristgerecht 3 Monate vor vertragsabschluss gekündigt

3.) O2 ruft Dich an

4.) Du wiedersprichst deiner Kündigung (dein Vertrag wird verlängert)

5.) Innerhalb von 14 tagen nach dieser entscheidung wiedersprichst Du "4.)" und der Zustand 2.) geht wieder über.

6.) Du bist wieder im Zustand "
2.) Du hast Fristgerecht 3 Monate vor vertragsabschluss gekündigt"


@Yunus Celik

Ok also wird der alte "gekündigte" Vertrag wiederhergestellt.

Das heißt dann der läuft ganz normal aus und ich bin den los.....

@SchwipSchwap00

Genau. Im prinzip gilt IMMER: Alles was Du per "Fernabsatz" abgeschlossen hast (Telefon, Fax, internet) wird durch das Fernabsatzgesetz geschützt. Einfach nochmal eine Mail/fax hinterher und sich auf das Fernabsatzgesetzt beziehen. Telefonisch würde ihc das nicht machen. Ist rechtlich auch einwandfrei aber so hast Du keinen nachweiss, dass Du da angerufen hast. Per Fax/Email könntest Du immerhin nachweisen, wann du dies verschickt hast (im streitfall)

@Yunus Celik

Dankeschön!