O2 Vertrag unkündbar?

13 Antworten

Hallo keinfreiernick,

wie sind denn bei dir genau die Vertragslaufzeiten?

Ein Vertrag hat immer eine Laufzeit von 24 Monaten. Eine längere Laufzeit kann nur erreicht werden, wenn aktiv vor Ablauf dieser Laufzeit der Vertrag verlängert wird.

Dies passiert aber nicht ohne deine Zustimmung und du wirst auch über die neue Vertragslaufzeit informiert. 

Ich kann daher leider nicht ganz nachvollziehen, woher nun der "Zwangs-Abo"-Gedanke kommt. :(

Viele Grüße, Dörte

Verträge sind ordentlich zum Vertragsende kündbar.

Außerordentliche Kündigungsrechte gibt es, dazu muss man aber die Voraussetzungen auch erfüllen. Ein "Ist mir zu teuer" erfüllt das nicht. Die Bedingungen kennt man ja bevor man den Vertrag abschließt.

Das hat auch nichts mit einem "Zwangs-Abo" oder dergleichen zu tun. Du hast genau das, was du beantragt hast. Wenn du das vorher nicht durchliest, dann ist das ehrlich gesagt dein Problem.

Im übrigen sprechen wir hier nicht von "jahrelangen" Verträgen, sondern von Verträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten.


Bei so schwammigen Angaben kann man dir kaum helfen.

Was genau steht denn in deinem Vertrag? Wie sind die Konditionen? Wann hast du ihn abgeschlossen bzw. wann wurde er verlängert? Von wie vielen Jahren reden wir hier?

Ganz prinzipiell laufen Handyverträge praktisch immer 24 Monate und das ist auch vollkommen legitim.

Genau weil man das am Telefon häufig nicht überblickt bekommst du danach immer eine schriftliche Zusammenfassung der neuen Bedingungen mit der Möglichkeit, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen.

Von dieser Möglichkeit hast du nicht Gebrauch gemacht und bist nun eben an den neuen Vertrag gebunden. Du kannst ihn regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

Wenn du einen Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren schließt, hast du diesen zu erfüllen. Eine längere Laufzeit ist nicht statthaft (§ 309, Nr. 9 BGB).

Keine Lebensumstände deinerseits rechtfertigen bei einem Mobilfunkvertrag einen vorzeitigen Ausstieg. Der Anbieter muss die Kündigung also nur zur regulären Ablaufzeit akzeptieren, nicht vorher.

Hast du also z.B. am 01.11.2016 einen Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit abgeschlossen so ist die Kündigung wirksam zum 31.10.2018.

Eine fristlose Kündigung (§ 314 BGB) kommt immer nur dann in Frage, wenn eine Vertragspartei gegen ihre vertraglichen Pflichten verstößt und dies trotz Aufforderung zur Besserung nicht ändert.