O2 fordert Kompletten Restbetrag (O2 myHandy)
Hallo liebe User , ich komme mal direkt zu meiner Frage es geht darum das ich mir ein Handy über eine o2 Ratzenzahlung gekauft habe , lief auch alles super bis ich dann meinen Job verloren habe und somit auch meine rechnungen nicht mehr zahlen konnte im Oktober bekam ich dann eine Mahnung in höhe von 74 € und eine Gebühr von 19 € ansonsten würden sie vom Ratenkauf zurücktreten , in letzter not habe ich dann meine Eltern um hilfe gebeten und letztendlich die 93 € überwiesen (innerhalb der gegebenen Frist) . Von nun an buchte O2 aber nichts mehr ab also habe ich zuerst mal gegoogelt und ähnliche Fälle gefunden wo dann berichtet wurde das es bei O2 manchmal etwas länger dauert bis sie nach so etwas wieder abbuchen , (ziemlich dumm von mir das zu glauben) , schließlich bekam ich jetzt am 15.01.13 ein Schreiben von O2 mit dicker fetter überschrift ,,LETZTE MAHNUNG'' nun wollen sie jedoch den kompletten restbetrag von 550 € von mir haben, da ich mich wunderte wie das zustande kommen kann rief ich dann schliesslich bei O2 an da erklärte mir der Herr tatsächlich das die 93€ überwiesen wurden und ich jetzt 3 Monate im Verzug stehe und der Ratenkauf damit ungültig gemacht wurde , daraufhin erklärte ich ihm das doch nichts mehr abgebucht wurde . Darufhin sagte er mir das ich die 3 raten hätte überweisen sollen , da sagte ich ihm das ich das doch nicht wissen kann und das ich nicht grade 550 € locker in der Tasche habe um das zu bezahlen . Nun brach der Herr das Gespräch abruppt ab und sagte ich solle das bitte in der gegebenen Frist bezahlen ansonsten geht es weiter ans Inkasso Büro nun meine Frage : Kann das alles so stimmen ? Danke
2 Antworten
- Wenn man bei einer Ratenzahlung mit einer Rate in Rückstand gerät, wird der komplette Betrag sofort fällig.
- Die Rücklastschriftgebühr von 19,- € ist nichtig und muss nicht bezahlt werden. Pauschale Rücklastschrifgebühren von mehr als 3,- € sind unzulässig (BGH Az.: Xa ZR 40/08).
- Wenn du vorübergehend zahlungsunfähig bist, erkläre dies schriftlch gegenüber O2, dann darf nämlich kein Inkassobüro eingeschaltet werden. Der Gläubiger muss die Kosten für den Schuldner so gering wie möglich halten (§ 254 BGB).
- Schau also, dass du die Kosten für das Handy irgendwo berappen kannst. Zahle so viel wie möglich, so schnell wie möglich.
- Sollte der Vertrag durch den Anbieter fristlos gekündigt werden stehen dem Anbieter an Schadenersatz maximal die Hälfte der Kosten der Flats zu, welche der Kunde in seinem Vertrag hat (AG Tempelhof-Kreuzberg 24 C 107/12).
spätestens als die erste rate dann nicht abgebucht wurde, hättest du anrufen müssen, damit sie wieder das geld vom konto einziehen können, bzw. wie de rman sagte, es selsbt überweisen müssen.
das O2 jetzt den kompletten bertag von dir möchte ist volkommen in ordnung.
entweder bittest du jetzt O2 mehrere raten an oder o2 gibt es wirklich an ein inkassounternehmen.