O2 fordert Kompletten Restbetrag (O2 myHandy)

2 Antworten

  • Wenn man bei einer Ratenzahlung mit einer Rate in Rückstand gerät, wird der komplette Betrag sofort fällig.
  • Die Rücklastschriftgebühr von 19,- € ist nichtig und muss nicht bezahlt werden. Pauschale Rücklastschrifgebühren von mehr als 3,- € sind unzulässig (BGH Az.: Xa ZR 40/08).
  • Wenn du vorübergehend zahlungsunfähig bist, erkläre dies schriftlch gegenüber O2, dann darf nämlich kein Inkassobüro eingeschaltet werden. Der Gläubiger muss die Kosten für den Schuldner so gering wie möglich halten (§ 254 BGB).
  • Schau also, dass du die Kosten für das Handy irgendwo berappen kannst. Zahle so viel wie möglich, so schnell wie möglich.
  • Sollte der Vertrag durch den Anbieter fristlos gekündigt werden stehen dem Anbieter an Schadenersatz maximal die Hälfte der Kosten der Flats zu, welche der Kunde in seinem Vertrag hat (AG Tempelhof-Kreuzberg 24 C 107/12).

spätestens als die erste rate dann nicht abgebucht wurde, hättest du anrufen müssen, damit sie wieder das geld vom konto einziehen können, bzw. wie de rman sagte, es selsbt überweisen müssen.

das O2 jetzt den kompletten bertag von dir möchte ist volkommen in ordnung.

entweder bittest du jetzt O2 mehrere raten an oder o2 gibt es wirklich an ein inkassounternehmen.