Nutzungsvertrag Wohnung

4 Antworten

Im Mietrecht gibt es nach meiner Kenntnis keinen Nutzungsvertrag - das scheint mir eher ein Versuch der Umgehung von Mietrecht zu sein, damit der Vermeiter dich "Probewohnen" lassen kann. Du hast also einen mündlichen Mietvertrag und der ist genauso gültig, wie ein schriftlicher. Du brauchst keine Angst zu haben, die Wohnung zu verlieren. Zahlst du immer deine Miete und erfüllst auch sonst deine Pflichten (welche auch immer vereinbart sind) kann dich der Vermieter nicht vor die Tür setzen. Mieter haben nach dem Gesetz einen hohen Schutz.

Beruhige dich - frage auch nicht weiter beim Vermieter nach einem Vertrag. Das ist nicht nötig.

PS. Du hast doch auf deine erste Frage schon die richtigen Antworten bekommen. Beruhige doch also, dein Vermieter kann dir gar nichts!!!

Danke für die Antwort ;)

Der Nutzungsvertag ist abgelaufen. Sie haben danach sicherlich mtl. Miete gezahlt, deren Annahme ebensowenig vom Vermieter widersprochen wurde, wie der ebenfalls nicht der Begründugn eines Mietverhältnisses durch di8e Zahlung und Annahme von Miete nach Abaluf der Nutzungsvereinbarung widersprochen hat. Folglich haben Sie nun ein Mietverhältnis nach den Buchstaben des BGB. Für den Mieter ist eine solche Konstellation nur vorteilhaft; so könnte er beispielsweise die Miete gemäß BGB erst am Monatsende eines jeden Nutzungsmonats zaheln.

Also ich habe jeden Monat getagt. Mir wurde auch gesagt das mein Mietvertrag seid einem Jahr in der Verwaltung liegt. Was ich für ein Märchen Halte...

Hallo, habe nun seid 1 1/2 Jahren meine kleine Wohnung, die allerdings für die ersten 3 Monate nur mit einem Nutzungsvertrag vereinbart waren.

Ich gehe mal stark davon aus Du bist bei einer Wohnungsbaugesellschaft, denn die nennen die Mietverträge Nutzungsverträge.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/nutzungsvertrag.html

die allerdings für die ersten 3 Monate nur mit einem Nutzungsvertrag vereinbart waren. Die drei Monate sind ja nun schon länger rum

Solche Vereinbarungen sind unwirksam. Bei einer Befristung muss der Grund benannt werden, z.B. Eigenbedarf.

Mieten auf Probe gibt es nicht.

Gilt jetzt trotzdem noch der Nutzungsvertrag, oder was gilt jetzt?

Du hast einen mündlichen unbefristeten Mietvertrag.

Es bedarf also keines neuen schriftlichen Mietvertrages.

Der Vorteil ist auch, dass Du keine Endrenovierung machen musst, wenn Du ausziehst, nur besenrein hinterlassen.

MfG

Johnnymcmuff

Bezahlst du Miete ?

Ja jeden Monat...

@Bronson1887

Wenn der andere Vertrag definitiv ausgelaufen ist und nicht sowas wie automatische Verlängerung vereinbart wurde dann ist es keine Nutzung mehr.

Und wenn du nachweisbar Miete bezahlst dann HAST du längst einen Mietvertrag; der muss nicht schriftlich sein. Für dich gelten jetzt alle gesetzlichen Standardregelungen; und die sind praktisch immer sehr mieterfreundlich.

Was willst du mehr ?

Danke euch :) ihr nehm mir damit echt ne große Sorge ab :)