Nutzungsvertrag auf Mietvertrag umschreiben lassen?

2 Antworten

Im Grunde hat Mosquitokiller schon Recht. Aber dennoch versuchen es Vermieter -manchmal mit Erfolg- immer wieder. Seit für befristete Mietverträge besondere Gründe für die Befristung anzugeben sind, da diese Befristungen ansonsten nichtig wären, deklarieren manche Immob.-Verwalter die Objekte als Ferien- oder Zeitappartements, z.B. für Dienstreisende / Zweitwohnsitz für Saisonarbeiter, also fast, wie Pachtverträge. Damit können sie in einigen Fällen Vermieter-übliche Pflichten eingrenzen oder gar abwälzen. Hier muss man also dennoch genau auf den bisherigen Vertrag achten. Ist dieser gleichwertig einem Mietvertrag formuliert, siehe Beitrag von Mosqu.-Killer. Ansonsten ist ein Mietvertrag günstiger, wenn nicht zu viele Pflichten (soweit nach Mietrecht zulässig) auf den Mieter abgeschoben werden. Details erläutert wegen der Vielfalt der Klauseln, für einen günstigen Jahresbeitrag der örtliche Mieterverein, dem man ggf. auch vor Abschluss das Vertragsexemplar vorlegen kann.

Es gibt keinen Unterschied, da man in Deutschland keine Nutzungsverträge abschließen kann. Ein Nutzungsvertrag, für den man Geld zahlt, ist per Gesetz ein Mietvertrag...