Nutzungsverhältnis

2 Antworten

Sofern ausdrücklich kein Mietverhältnis mit der Zahlung von Nutzungsentgeld nach dem Willen von Nutzungsnehmer und Nutzungsgeber begründet wurde, kann das Nutzungsverhältnis, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, jederzeit, völlig losgelöst von den einschlägigen Bestimmungen des BGB zum Mietrecht, vom Nutzungsnehmer oder Nutzungsgeber beendet werden. Genau das unterscheidet ein Nutzungsverhältnis von einem Mietverhältnis, welches hüben wie drüben Rechte und Pflichten durch Gesetz gewährt bzw. fordert. Folglich haben Sie auch zu keiner Zeit eine Miete, sondern lediglich ein Nutzungsentgeld gezahlt, mit dem sich eben kein Mietverhältnis begründet hat. Die Nutzungsvereinbarung dürfte ja einen tieferen Sinn gehabt haben, als Sie die mit dem Nutzungsgeber anstelle eines Mietverhältnisses vereinbart hatten!?! Selbstverständlich ist es Ihnen und dem neuen Eigentümer unbenommen, z.b. ab dem 1.5.2014 einen ordentlichen Mietvertag abzuschließen, wenn das beider Willen ist.

Also so wie ich das jetzt verstanden haben. Der Vermieter mich jederzeit auf die Straße Setzen? Er muss mir auch das Nutzungsverhältnis nicht kündigen? Eine Frist wie bei einem Mietverhältnis gibt es dann auch nicht?

@mrucar

Richtig interpretiert!

Also so wie ich das jetzt verstanden haben. Der Vermieter mich jederzeit auf die Straße Setzen? Er muss mir auch das Nutzungsverhältnis nicht kündigen? Eine Frist wie bei einem Mietverhältnis gibt es dann auch nicht?