Nutzungsverbot für Mietwohnung?

7 Antworten

Das hört sich nach einem Fake an. Es gibt kein Gesetz, daß im Treppenhaus eine Lüftung eingebaut sein muss.

Zumal sich "der Bürgermeister" sicher nicht um solche Pille-Palle kümmert, der hat andere Sachen zu tun.

Und ein Nutzungsverbot würde ich - wenn überhaupt - nur vom Vermieter ernst nehmen. Oder wenn die Feuerwehr vor der Türe steht.

Klingt ziemlich kurios. Hab davon noch nie etwas gehört. Nutzungsverbot für die Wohnung weil eine Lüftung im Flur fehlt ist mir mehr als neu. Würde nicht aus der Wohnung gehen sondern einfach drin bleiben

Wenn er meint es besteht ein Nutzungsverbot kannst du die Miete ja komplett einbehalten :-)

.... bei uns im Treppenahus gibt es auch einen Rauchgasabzug und der wurde bestimmt nicht eingebaut, weil der Vermieter zu viel Geld hatte.

Wenn die Wohnung tatsächlich nicht genutzt werden darf, muss der Vermieter Euch eine Ersatzunterkunft stellen.

Letztendlich ist es aber merkwürdig, dass dies über einen Aushang angekündigt wird.

Das sollte schon persönlich an Euch gerichtet werden.

.... das kann sein, wenn der vorgeschriebene Rauchgasabzug fehlt, denn das Treppenhaus ist ja meist einer der beiden Fluchtwege.

Zunächst einmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. 

Und dann vor allem hier nähere Informationen geben. Was soll das denn für eine Lüftung sein? Eine mechanische? Ist kein Fenster im Flur? Wie viele Parteien wohnen denn im Haus?

Was für ein Bescheid? Da erlaubt sich jemand einen Scherz. Könnte auch sein, dass der FS der Scherzkeks ist (Trollbeitrag).

@albatros

Das kann ich natürlich nicht sagen, aber der Bürgermeister erlaubt sich bestimmt keinen Scherz.