Nutzungsgebühr für ein Jahr für Möbel einer 3Zimmer Wohnung

11 Antworten

wer das macht, schneidet sich im Finger, (als Vermieter) wenn der Mieter auszieht, kann der Vermieter neue kaufen, und das für 300,- wie soll das gehen ??, wenn das pro Monat wäre, wäre es angebracht, dann fällt es unter "Möbliert"

M. E. viel zu wenig !!!

Wenn man die 300 EUR pro Jahr weglegt, hat man nach 10 Jahren schlappe 3.000 EUR und in dieser Zeit sind wohl die kompletten Möbel verwohnt und müssten neu angeschafft werden.

Anschaffungskosten aller Möbel geteilt durch 10 wäre m. E. der richtigere Ansatz.

Sarah298 
Fragesteller
 09.04.2014, 13:16

gut aber das gilt ja nur für ein Jahr :/ Ist das trotzdem zu wenig? Das wären ja immerhin 25€ pro Monat. Nach dem Jahr nutzen die die Möbel ja nicht mehr.

FGO65  09.04.2014, 13:19
@Sarah298

Ist doch egal, wer die wie lange nutzt.

Der Eigentümer will/muß irgendwann neue kaufen und dafür muß die Abgabe halt berechnet werden.

Außerdem: Deutschland = Vertragsfreiheit

300€ - 600€ im Jahr finde ich angemessen.

Hallo, das ist eher sehr günstig , denn wenn nur ein Elektro-Gerät kaputt geht,

ist der Betrag schon flöten , ausser der Mieter unterschreibt eine Mitbeteiligung

für Reparatur oder Neubeschaffung.(Kaution)

Und wenn dann die Miete auch noch dabei sein sollte ist das fast geschenkt.

Rechne das lieber noch mal durch

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&cad=rja&uact=8&ved=0CFwQFjAF&url=http%3A%2F%2Fwww.kalaydo.de%2Fimmobilien%2Fmietwohnungen%2Fvollmoeblierte-3-zimmer-wohnung-in-ruhiger%2Fa%2F53572374%2F&ei=gixFU6u1H4yp7Abp_IHQDA&usg=AFQjCNF-eY1Pb68lcemapEXdgjUoi6VZaw&sig2=xoy4nbwri_ZvjhaAk-SiOw&bvm=bv.64507335,d.ZGU

Hab mal einen Link dazu, wenn nicht gibst du einfach 3zimmer Whg möbliert ein

da sind noch sehr viel mehr Links zum, Thema

VG pw

Ich würde das ganze noch mit einer Kaution (z. B. 3000 €) für die Möbel verbinden, die vor Einzug hinterlegt werden muss. Möbel vor Wohnungsübergabe fotografieren und Mieter schriftlich verpflichten, entsprechend pfleglich mit diesen umzugehen. Bei Beschädigungen, die nicht von der Versicherung getragen werden, soll die Kaution dann dafür verwendet werden.