Nutzungsänderung für eine (KFZ) Werkstatt ehemals Schreinerei

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Wenn eine Umnutzung von "Schreinerwerkstatt" in "KfZ-Werkstatt" erfolgt ist das "baurechtlich relevant", d.h. es muss ein Bauantrag auf Nutzungsänderung gestellt werden.

Für den Betrieb einer KfZ-Werkstatt braucht man zusätzlich eine gewrerberechtliche Genehmigung, die nur ausgestellt werden darf, wenn edine Baugenehmigung vorliegt.

Du solltest den Bauantrag nur stellen, wenn er auch genehmigungsfähig ist. Dazu muß Bauplanungsrecht (Zulässigkeit der Art der Nutzung), Bauordnungsrecht (Brandschutz, Stellplätze) und Arbeitsschutzrecht (Sicherheit, Sozialräume) geprüft werden. Gibt eine lange Latte von Vorschriften unterschiedlicher Behörden, die zu beteiligen sind und den Antrag prüfen!