Nutzung einer Wiese vor dem Haus

6 Antworten

Die Siuation, die du beschreibst, ist unklar. Wenn du allein Mieter einer Haushälfte in einem Zweifamilienhaus bist. dann hast du das halbe Grundstück mitgemietet, falls es eine Grundstücktrennung gibt. Der Mieter des 2. Hausteiles hat dir keine Anweisungen zu geben und schon gar nicht Zaunteile auf deiner Mietsache zu deponieren. Aufforderung zur Beseitigung mit Termin, wenn nicht erfüllt wird - Ersatzvornahme und Schadensersatz fordern.

Raum es weg.

was steht im mietvertrag?

Weg mit dem Sch.eiß schneids vieleicht klein und verheitz es machen wir immer so wenn so was anfällt die Nägel kann man später mit der Asche weg schmeißen

Du hast gemietet, was im Mietvertrag steht. Wenn da Gartennutzung steht, kannst du auch nutzen.

PS: Ich hätte den kaputten Zaun trotz "Verletzungsgefahr" weggeräumt und mich ggf. auf meine Krnakenkasse verlassen. Wo ist das Problem. Das Haftungsgeschwätz kannst du doch vergessen.