Nutzung des Gemeinschaftsgarten, auch wenn nichts im Mietvertrag steht?
Hallo Leute,
ich hätte da ein Problem und zwar verlangt mein Vermieter plötzlich Geld für den Gemeinschaftsgarten.
Wir nutzen den Garten schon seit Jahren und bauen dort Gemüse an. Außerdem stellen wir dort auch unsere Fahrräder ab, da der Fahrradabstellraum zu klein ist. Unsere Nachbarn haben auch kein Problem damit. Wir haben am Anfang auch die alte Vermieterin um Erlaubnis gefragt.
Der neue Vermieter hat auch jahrelang nichts gesagt. Bis jetzt. Denn auf einmal verlangt er, dass wir monatlich für den Garten dazu bezahlen, also in einem separaten Vertrag. Im Mietvertrag selbst steht nichts vom Garten. Da ist nur die Rede von der Wohnung und den Kellerräumen.
So meine Frage ist jetzt, darf er das? Im Internet stand, dass er jederzeit uns verbieten darf, den Graten zu nutzen, da es als eine konkludente Mitvermietung oder als (jederzeit kündbare) Leihe angesehen wird. Weil eben im Vertrag nichts steht.
Stimmt das? Hattet ihr ähnliche Erfahrungen?
LG
5 Antworten
Die Rechtslage ist eindeutig. Das in anderen Antworten genannte Gewohnheitsrecht existiert hier ganz klar nicht. Der Vermieter kann die Nutzung untersagen oder eben auch eine neue vertragliche Regelung mit euch vereinbaren. Persönlich kann ich den Ärger zwar gut nachvollziehen, rechtlich habt ihr da aber keine Möglichkeiten.
Stimmt: Richtigerweise darf der VM die untentgeltliche Gebrauchsüberlassung widerrufen, das Gemüsebeet und Fahrradstellplätze beseitigt verlangen oder eben dafür eine Mietzahlung beanspruchen.
Du kannst auf Gewohnheitsrecht hinweisen
und so lange du keinen Vertrag
unterzeichnest ,musst du auch nicht dafür zahlen.
Da gab es schon genug Gerichtsurteile zu das durch die Nutzung des Gartens kein Gewohnheitsrecht entsteht, damit kommt man also nicht weit.
Gewohnheitsrechte könnten nur bei gefangenen Grundstücken entstehen. Da das hier nicht zutrifft, ist der Weisung des Vermieters zu folgen: Entweder die Gartenutzung aufgeben oder einen Nachtrag im Mietvertrag vereinbaren. Schließt dann aber auch einen detailierten Gartennutzungsvertrag ab.
Falsch. Die geduldete unentgeltiche Nutzung, also Leihe des Gartens darf jederzeit widerrufen werden.
Als Vermieter und juristischer Laie würde ich auch behaupten, dass die Gartenmitbenutzung seitens Eures Vermieters bisher freiwillig war. Ich würde den Zusatzvertrag unterschreiben, solange der Mietzins nicht gerade zu hoch sein sollte dafür. Ich weiß allerdings nicht genau, ob sich jetzt ein Gewohnheitsrecht daraus herleiten läßt, aber vllt. seid Ihr ja auch im Mietverein
Der Vermieter nutzt den Garten bisher nicht sondern der Nachbarmieter mit dem FS zusammen !!
Ja, das was ihr im Inrernet gelesen habt stimmt. Wenn ich die Nutzung im Mietvertrag nicht erlaubt wird dann kann man es euch jederzeit untersagen (oder an Bedingungen knüpfen).