Nutzung des Gemeinschaftsgarten, auch wenn nichts im Mietvertrag steht?

5 Antworten

Die Rechtslage ist eindeutig. Das in anderen Antworten genannte Gewohnheitsrecht existiert hier ganz klar nicht. Der Vermieter kann die Nutzung untersagen oder eben auch eine neue vertragliche Regelung mit euch vereinbaren. Persönlich kann ich den Ärger zwar gut nachvollziehen, rechtlich habt ihr da aber keine Möglichkeiten.

Stimmt: Richtigerweise darf der VM die untentgeltliche Gebrauchsüberlassung widerrufen, das Gemüsebeet und Fahrradstellplätze beseitigt verlangen oder eben dafür eine Mietzahlung beanspruchen.

Du kannst auf Gewohnheitsrecht hinweisen

und so lange du keinen Vertrag

unterzeichnest ,musst du auch nicht dafür zahlen.

Da gab es schon genug Gerichtsurteile zu das durch die Nutzung des Gartens kein Gewohnheitsrecht entsteht, damit kommt man also nicht weit.

Gewohnheitsrechte könnten nur bei gefangenen Grundstücken entstehen. Da das hier nicht zutrifft, ist der Weisung des Vermieters zu folgen: Entweder die Gartenutzung aufgeben oder einen Nachtrag im Mietvertrag vereinbaren. Schließt dann aber auch einen detailierten Gartennutzungsvertrag ab.

Falsch. Die geduldete unentgeltiche Nutzung, also Leihe des Gartens darf jederzeit widerrufen werden.

Als Vermieter und juristischer Laie würde ich auch behaupten, dass die Gartenmitbenutzung seitens Eures Vermieters bisher freiwillig war. Ich würde den Zusatzvertrag unterschreiben, solange der Mietzins nicht gerade zu hoch sein sollte dafür. Ich weiß allerdings nicht genau, ob sich jetzt ein Gewohnheitsrecht daraus herleiten läßt, aber vllt. seid Ihr ja auch im Mietverein

Der Vermieter nutzt den Garten bisher nicht sondern der Nachbarmieter mit dem FS zusammen !!

Ja, das was ihr im Inrernet gelesen habt stimmt. Wenn ich die Nutzung im Mietvertrag nicht erlaubt wird dann kann man es euch jederzeit untersagen (oder an Bedingungen knüpfen).