Nutzung der Garage als Abstellraum

5 Antworten

Eine Garage darf ausschließlich nur für Kraftfahrzeuge, Kfz-Zubehör, Reifen und Wagenheber benutzt werden.

Werden andere Güter in einer Garage gelagert, wie z.B. Rasenmäher oder anderes Gartengerätezubehör, so wäre dies strafbar und kann mit einem Bußgeld bis 500,- Euro belegt werden.

Wer überhaupt kein Kraftfahrzeug besitzt, müsste nach Bauvorschrift sogar seine Garage leer stehen lassen.

Fahrräder dürfen nur so in einer Garage gelagert werden, so dass ein ausfahren eines Kraftfahrzeuges ohne verschieben der Fahrräder möglich ist.

siehe hier:

http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.html

Parken jedoch kann der Nachbar überall dort wo es nicht verboten ist. Ein Vorschrift, dass ein vorhandenes Fahrzeug in einer Garage untergebracht werden muß, gibt es nicht.

Was willst du denn erreichen? Das dein Nachbar sein Auto in die Garage stellt? Er hat sicher 100 Ausreden. Also müßtest du ihn beim Bauamt anzeigen. Doch ihr werdet noch viele Jahre nebeneinander wohnen. Und man trifft sich immer 2 Mal im Leben. Was ist wichtiger? ( noch einen drauf geben, oder seine Ruhe haben) Kommt auf die persönliche Toleranzschwelle an.

Eine Garage ist aus baurechtlicher Sicht nur dann eine Garage, wenn darin ein befahrbarer Kfz-Stellplatz ist. Sonst ist das nur ein normales Nebengebäude, das nicht die baurechtlichen Privilegien wie z.B. Grenzbebauung etc. in Anspruch nehmen darf. Für Wenn eine genehmigte Garage also als Abstellraum genutzt wird muss der Eigentümer einen Bauantrag zur Nutzungsänderung stellen.

Also Bauaufsicht informieren, die machen dann alles.

Ansonsten darf der Nachbar die nach Straßenverkehrsordnung zulässigen Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Strassen nutzen.

Dass eine Garage bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen muss um als solche zu gelten, ist klar. Aber niemand kann mir vorschreiben, was ich in meiner Garage aufbewahre (solange davon keine allgemeine Gefährdung ausgeht - der 10.000 Liter Öltank in der Garage wäre sicher ein nogo). Was also hat die Bauaufsicht damit zu tun?

@gonzo338

Lieber gonzo338, wenn Du von einer Rechtsmaterie keine Ahnung hast solltest Du den Fragestellern auch keine Empfehlungen geben. Deine Antwort ist genau so als wenn Du erzählst, man dürfe ruhig bei Rot über die Strasse gehen, nur um dich dann daran zu erfreuen, wenn es kracht.

Nochmal: Wer eine Garage als Abstellraum nutzt muss nicht nur Bußgelder und Zwangsgelder erwarten, sondern auch eine Abbruchverfügung der dann aus baurechtlicher Sicht als "Nebenanlage" unzulässigen ehemaligen Garage.

Ist der Stellplatz definitiv als "Besucherstellplatz" ausgewiesen ? Wenn nicht, kann der Nachbar dort so lange parken, wie er will.

Das ist mir klar, da der Stellplatz ein öffentlicher ist. Meine Frage zielte vielmehr dahin, inwieweit es eine Verpflichtung gibt, seine Garage auch zum Abstellen des Autos zu nutzen, und nicht als Müllplatz!

Der Mitbürger darf selbstverständlich auf der Straße parken.