Nutzung der Badewanne verboten. Klausel Wirksam?

5 Antworten

Lass mal den Begriff "Wohngemeinschaft" völlig beiseite, weil hier ein mietrechtliches Problem vorliegt. Der Mietvertrag über die Wohnung wurde vermutlich zwischen euch als Mieterpartei und dem Vermieter geschlossen.

Kernfrage: Was wurde zu den anteiligen Betriebskosten vereinbart? Pauschale oder BK-Vorauszahlung? Wenn hier eine Pauschale anhängig ist, dann kann die Weisung des Vermieters wirksam sein, denn BW-Benutzung erhöht den Wasserverbrauch rapide.

Bei BK-Vorauszahlung mit 12-monatiger Abrechnung wäre das Verbot nichtig, denn der Wasserverbrauch durch die Mieter wird ja von den Mietern verbrauchsabhängig bezahlt!

Unabhängig vom Vebrauch bezahlen die Mieter jeden Monat gleich viel, also Pauschale. Welche Konsequenzen können mir denn drohen, wenn der Vermieter mitbekommt, dass ich am baden bin?

@Ekusa

Er könnte dich abmahnen, aber du solltest dann kontern, indem du denVermieter aufforderst, die Kalkulation der Pauschale offenzulegen. Grund: Laut Heizungsverordnung muss der Vermieter die Heiz- und WW-Kosten zwingend nach Verbrauch abrechnen. Tut er das nicht, kannst du die Heizkosten um 15% mindern. Das geht aber nur, wenn du die Kalkulation kennst. HAt der Vermieter eine BK-Anpassungsklauselim Mietvertrag vereinbart? Wenn diese fehlt, ist die BK-Pauschale bis zum Mietende festgeschrieben und unveränderbar.

Fast jeder Paragraf zum Mietrecht endet mit dem Satz

"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

Ob nun 10 Minuten lang geduscht oder 1 x mal die Badewanne voll gelassen wird kommt, vom Wasserverbrauch, aufs selbe raus.

Wenn eine Wanne vorhanden ist darf die auch benutzt werden.

Jetzt Mal unabhängig davon, daß diese Klausel unwirksam sein dürfte: wie sollte er das mitkriegen?

Der Vermieter ist gelegentlich im Haus, da hier gelegentlich Renovierungsarbeiten stattfinden.

@Ekusa

Na und? Er wird ja nicht gerade ins Badezimmer kommen, wenn es besetzt ist. Und da es ja wohl keine Einzelwasseruhren gibt - dann wärte das Verbot unsinnig - kann er den Wasserverbrauch ja nicht einem Einzelnen zuordnen.

Zudem: Wenn in der Wohnung eine Badewanne vorhanden ist, kann er deren Nutzung nicht verbieten. Oder darfst du dann bald nur noch von LAmpe zu Lampe hangeln, weil das Parkett geschont werden soll?

Am Wasserverbrauch. Letztlich macht die Klausel nur Sinn, wenn die WG nicht an den Wasserkosten beteiligt wird. Sonst sollte es egal sein. Es gibt aber auch teure Luxusbadewannen, die nach häufiger Benutzung erneuert werden müssten. Rechtlich dürfte die Klausel nicht haltbar sein.

"verbieten" kann er Euch alles,...aber dies halte ich eigentlich als sittenwidrig und rechtsungültig, als Laie jetzt gesagt

Grundsätzlich: Die Badewanne ist mitvermietet und existent. Also darf sie auch benutzt werden. Das Verbot ist unzulässig und deshalb unwirksam. Demnächst darfst du nicht mehr die Toilettenspülung benutzen, die Fenster nicht öffnen, in der Küche nicht kochen....