Nutzung der Badewanne verboten. Klausel Wirksam?
Guten Abend potentieller Beantworter meiner Frage,
In einer WG, in der der Vermieter selbst nicht wohnt, wohne ich mit einigen weiteren Mitbewohnern. Wir verfügen über zwei Badezimmer mit jeweils einer Badewanne und einer Dusche. In unseren Mietverträgen steht geschrieben, dass die Benutzung der Badewanne untersagt ist (der Vermieter ist ziemlich geizig). Wir fragen uns ob die Klausel rechtens ist. Im Internet konnte ich keine passende Antwort zu dieser Frage finden.
Über eine Beantwortung dieser Frage freue ich mich sehr.
Viele Grüße
5 Antworten
Lass mal den Begriff "Wohngemeinschaft" völlig beiseite, weil hier ein mietrechtliches Problem vorliegt. Der Mietvertrag über die Wohnung wurde vermutlich zwischen euch als Mieterpartei und dem Vermieter geschlossen.
Kernfrage: Was wurde zu den anteiligen Betriebskosten vereinbart? Pauschale oder BK-Vorauszahlung? Wenn hier eine Pauschale anhängig ist, dann kann die Weisung des Vermieters wirksam sein, denn BW-Benutzung erhöht den Wasserverbrauch rapide.
Bei BK-Vorauszahlung mit 12-monatiger Abrechnung wäre das Verbot nichtig, denn der Wasserverbrauch durch die Mieter wird ja von den Mietern verbrauchsabhängig bezahlt!
Er könnte dich abmahnen, aber du solltest dann kontern, indem du denVermieter aufforderst, die Kalkulation der Pauschale offenzulegen. Grund: Laut Heizungsverordnung muss der Vermieter die Heiz- und WW-Kosten zwingend nach Verbrauch abrechnen. Tut er das nicht, kannst du die Heizkosten um 15% mindern. Das geht aber nur, wenn du die Kalkulation kennst. HAt der Vermieter eine BK-Anpassungsklauselim Mietvertrag vereinbart? Wenn diese fehlt, ist die BK-Pauschale bis zum Mietende festgeschrieben und unveränderbar.
Fast jeder Paragraf zum Mietrecht endet mit dem Satz
"Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Ob nun 10 Minuten lang geduscht oder 1 x mal die Badewanne voll gelassen wird kommt, vom Wasserverbrauch, aufs selbe raus.
Wenn eine Wanne vorhanden ist darf die auch benutzt werden.
Jetzt Mal unabhängig davon, daß diese Klausel unwirksam sein dürfte: wie sollte er das mitkriegen?
Der Vermieter ist gelegentlich im Haus, da hier gelegentlich Renovierungsarbeiten stattfinden.
Na und? Er wird ja nicht gerade ins Badezimmer kommen, wenn es besetzt ist. Und da es ja wohl keine Einzelwasseruhren gibt - dann wärte das Verbot unsinnig - kann er den Wasserverbrauch ja nicht einem Einzelnen zuordnen.
Zudem: Wenn in der Wohnung eine Badewanne vorhanden ist, kann er deren Nutzung nicht verbieten. Oder darfst du dann bald nur noch von LAmpe zu Lampe hangeln, weil das Parkett geschont werden soll?
Am Wasserverbrauch. Letztlich macht die Klausel nur Sinn, wenn die WG nicht an den Wasserkosten beteiligt wird. Sonst sollte es egal sein. Es gibt aber auch teure Luxusbadewannen, die nach häufiger Benutzung erneuert werden müssten. Rechtlich dürfte die Klausel nicht haltbar sein.
"verbieten" kann er Euch alles,...aber dies halte ich eigentlich als sittenwidrig und rechtsungültig, als Laie jetzt gesagt
Grundsätzlich: Die Badewanne ist mitvermietet und existent. Also darf sie auch benutzt werden. Das Verbot ist unzulässig und deshalb unwirksam. Demnächst darfst du nicht mehr die Toilettenspülung benutzen, die Fenster nicht öffnen, in der Küche nicht kochen....
Unabhängig vom Vebrauch bezahlen die Mieter jeden Monat gleich viel, also Pauschale. Welche Konsequenzen können mir denn drohen, wenn der Vermieter mitbekommt, dass ich am baden bin?