nur zweitnamen angeben?

1 Antwort

Seit 01. November 2018 kannst du durch Abgabe einer Erklärung beim zuständigen Standesamt die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.

Es ist jedoch weiterhin nicht möglich, die Schreibweise der Vornamen zu ändern oder aber einzelne Vornamen wegzulassen.

Auch Vornamen, welche mit Bindestrich verbunden sind (z.B. Lisa-Marie), gelten rechtlich als ein Vorname und sind von der Neuregelung ausgeschlossen.

Die weiteren Vornamen, welche nicht Rufnamen sind, müssen immer dann angegeben werden, wenn dies vom Fragesteller (also auf einem Formular) durch „sämtliche Vornamen“ ausdrücklich verlangt wird oder wenn ein Abgleich mit dem Personalausweis erfolgt (z.B. bei Flugtickets).

Alles Gute für dich!