nur eine Wasseruhr im haus.muss der Vermieter das nachrüsten von Wasseruhren zahlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Nachrüsten wird er erst einmal bezahlen müssen, vorausgesetzt dass das überhaupt möglich ist.

Danach wird er die Kosten als Modernisierungskosten allerdings auf die Mieter umlegen können, und die Zählermiete wird sich ebenfalls in den Nebenkosten bemerkbar machen.

In manchen Altbauten ist das Nachrüsten mit soviel Aufwand verbunden, dass im Prinzip das ganze Leitungssystem ausgetauscht werden muss, und das dauert nicht nur und macht ne Menge Dreck und Lärm, auch die Modernisierungskosten ziehen dann eine saftige Mieterhöhung nach sich.

Ob sich das lohnt und ob es überhaupt umsetzbar ist muss erst eimal herauszufinden sein.

Ich habe in einem Altbau gewohnt wo das gemacht worden ist und es sich trotzdem positiv ausgewirkt hatte, weil die dadurch entstandenen Kosten minimal, aber die Wasserersparnis enorm war. Wir hatten eine Mitmieterin im Haus, die an manchen Tagen bis zu sechs Maschinen Wäsche wusch, manchmal wegen einem einzigen Kleidungsstück, dreimal täglich duschte...und als jeder seinen Realverbrauch zahlen musste, war das auf Schlag vorbei! Ich schätze mal, dass sich ihre Wasserrechnung daraufhin mindestens vervierfacht hatte, lach...und die alte Dame musste plötzlich nur noch ein Zehntel zahlen...!

Das Nachrüsten wird er erst einmal bezahlen müssen

wie bekommt man denn den realverbrauch raus?

@thea34

Mit einer eigenen Wasseruhr.

@adianthum

Die nichts nutzt solange nicht alle Wohnungen mit einer ausgestattet sind.

@anitari

Stimmt, aber das ändert nichts daran, dass sie dann wüsste, wieviel sie real verbraucht.

Ich hab die Urteile gelesen, gerecht ist anders.

Aber wegen einer Wasseruhr umziehen?

Wäre nur dann eine Option, wenn einer im Haus heimlich eine Papierfabrik betreiben würde...

Bei einem Mieter/Eigentümer reicht das und ist so üblich, bei mehreren Mietern oder mehreren Eigentümern ist es nicht üblich

Es gibt keine Üblichkeit. Fakten sind maßgebend. Der Gesetzgeber hat das geregelt. Lies bitte meine Antwort dazu.

Wenn Du nicht gerade in Hamburg wohnst muß der Vermieter weder Zwischenzähler nachrüsten, noch zahlen.

Wenn die Wohnortsangabe in Deinem Profil stimmt, wohnst Du nicht in Hamburg. Also kein Anspruch auf Wasseruhren in jeder Wohnung. Die Abrechnung erfolgt dann, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche.

@anitari

mein Vermieter meint aber nach Personen und nicht nach Quadratmeter!

@thea34

Wenn die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart ist, völlig in Ordnung. Allerdings würde ich die Umlage nach Personen auch ohne vertragliche Vereinbarung akzeptieren.

@thea34

Das müsste so vereinbart sein. Ansonsten gilt lt. BGB die Wohnfläche. Die Abr. nach Personen ist allerdings gerechter. Sei froh, dass es so abgerechnet wird. Einen Anspruch auf Nachrüstung gibt es  (leider) nicht. Du musst dich mit den Gegebenheiten abfinden.

toll. das heißt das bestimmte Leute hier im haus tausende liter Wasser verbrauchen können und ich muss dafür mitzahlen obwohl ich nicht soviel Wasser verbrauche!!!??

In der Regel ist der Vermieter überhaupt nicht gesetzlich verpflichtet in jede Wohnung einen Wasserzähler einzubauen.

Falls der Vermieter aber von sich auch Wasserzähler in jede Wohnung einbauen will, kann er 11 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr im Rahmen einer Mieterhöhung auf die Mieter umlegen. (BGH Urteile 30. März 2011 Az: VII ZR 173/10 und 28.o9.2011 Az: VII ZR 326/10)

Ebenso kann er später die Kosten der Eichung, Prüfung und Wartung der Wasserzähler im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm

bitte mehr infos, nach den infos wo ich habe muss jeder Mieter seine eigene uhr haben und das der Vermieter dafür zahlen muss  

muß er nicht ...