Nur ein Schlüssel vom Vermieter erhalten, jetzt Schlüsselnotdienst weil Schlüssel in Wohnung verges
Guten Tag zusammen, Mein Neuer Nachbar hat sich vorhin ausgesperrt, er hatte vom Vermieter nur einen Wohnungsschlüssel ausgehändigt bekommbekommen, Somit konnte er keinen ersatzschlussel beim Hausmeister hinterlegen, wir hatten den Vermieter angerufen und gefragt ob er die Kosten für den Notdienst übernimmt, das verneinte er erst, als wir Ihn darauf ansprechten das er keinen Ersatz Schlüssel ausgehändigt hat sagte er, dass wir den günstigsten Schlüsdienst nehmen sollen und uns nochmal melden sollen. Da uns der notdienst am Telefon kein genauen Preis nennen konnte, karm er vorbei und hatte nach begutachten der Sachlage uns einen Preis genannt, aus Kulanz hat er auch auf den Notdienst Zuschlag verzichtet, die kosten beliefen sich mit MwSt, Feiertagszuschlag, und Dienstleistung auf 260 Euro und ein paar gequetschte. Wir riefen den Vermieter mehrfach an bevor wir das ok zur Öffnung gegeben habe, dieser ging allerdings nicht mehr dran und hat auch nicht mehr zurück gerufen. Da es schon öfters Probleme mit dem Vermieter gab, und Ich meinem Nachbarn jetzt 100 Euro geliehen habe für die Rechnung, wollte Ich fragen ob er für die kosten grundsätzlich aufkommen muss, da er keinen ersatzschlüssel ausgehändigt hatte. Ich persönlich Regel alles nur noch über meinen Anwalt was mein Vermieter betrifft.
Über eure Hilfreiche Antworten freuen wir uns und besten dank schonmal
8 Antworten
Wenn dem Mieter nur ein Schlüssel ausgehändigt wurde und dieser damit einverstanden war, ist das prinzipiell das Problem des Mieters.
Der Mieter hätte 2 oder 3 Schlüssel verlangen, Nachschlüssel anfertigen lassen oder gleich einen eigenen Zylinder einbauen können. Das alles hat er unterlassen. Es musste ihm klar sein, dass er, wenn sein einziger Schlüssel in der Wohnung ist und er sich aussperrt, einen Schlüsseldienst braucht, der Kosten verursacht. Die Kosten sind daher vom Mieter zu tragen.
Ihr könnt natürlich versuchen, die Kosten anteilig oder komplett vom Vermieter erstattet zu bekommen. Einen Rechtsanspruch darauf habt ihr jedoch nicht.
Dazu hätte ich 2 Fragen:
Wurde die Übergabe von nur 1 Schlüssel bei der Übergabe protokolliert? Ist die Forderung nach einem 2. Schlüssel in irgend einer Form beweisbar?
Wenn beide Fragen mit ja beantwortet werden können, könnte der Vermieter evtl. wegen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten schadensersatzpflichtig sein. Ich denke jedoch, dass diese Ansicht vom Vermieter nicht geteilt wird. Daher wird ein solcher Anspruch nur im Streit durchgesetzt werden können. Ob das Sinn macht, müsst ihr selbst entscheiden.
Schön, nur was nutzen 2 Schlüssel, wenn beide in der Wohnung sind?
Der Zweit/Ersatzschlüssel kann bei einem Bekannten, Verwandten oder einer anderen Vertrauensperson für den Fall der Fälle deponiert werden. Wer legt seinen Ersatzschlüssel schon zuhause in die Schublade? Macht irgendwie keinen Sinn.
Also im Mietvertrag steht das 2 Wohnungstür Schlüssel ausgehändigt werden und 1Haustür Schlüssel, Es wurde damals nur 1 Wohnungs Schlüssel ausgehändigt, ein Haus Tür Schlüssel wurde nicht ausgehändigt den sollte der Hausmeister nach machen was er auch gemacht hatte. Der zweite Wohnungs Schlüssel sollte später ausgehändigt werden da der Vermieter den nicht dabei hatte.Der Hausmeister und dessen Frau waren bei der Übergabe dabei und können die aussage auch bestätigen.
Wäre ein zweiter Schlüssel ausgehändigt wurden hätte er den beim Hausmeister hinterlegt und nicht in seiner Wohnung :D wer lässt bitte seinen Ersatz Schlüssel in der Wohnung???
Ungefähr 90 % aller Mieter dürften wohl beide Schlüssel immer in der Wohnung haben, weil sie wechselweise von verschiedenen Nutzern genutzt werden, sobald sie die Wohnung verlassen.
Es wird wohl nur ein kleiner Teil sein, der einen "Notschlüssel" irgendwo anders hinterlegt.
Wie lange hast Du nur einen Schlüssel?
Dann gibt es zu bedenken, dass der Vermieter in der Regel eigentlich keinen Schlüssel besitzen darf.
Du hättest also die Möglichkeit gehabt einen Schlüssel nachmachen zu lassen.
Gut bei einem Sicherheitsschlüssel wäre das nicht gegangen.
Ich sehe hier kaum Chance, dass Du Schadenersatz fordern kannst, zumindest nicht in voller Höhe.
Einige Dich mit dem Vermieter auf eine Summe.
MfG
Johnny
Sehe gerade dass Du für Deinen Nachbarn fragst. :-)
Grundsätzlich haben Mieter Anspruch auf zwei komplette Schlüsselsätze. Für jede weitere Person einen weiteren Schlüssel. Das sollte so auch gefordert werden. In deinem Fall hat der Vermieter mit ziemlicher Sicherheit eine Ersatzschlüssel in Petto, was er aber nicht zugeben wollte. Ich sehe rein rechtlich hier schon den Vermieter in der Verantwortung, das hat er ja auch bestätigt.
Der Vermieter wird die Übernahme der Kosten zurecht verweigern.
Dass nur ein Schlüssel übergeben wurde, läßt nicht den Schluss zu, dass das ursächlich war dafür, dass Dein Nachbar seinen Schlüssel in der Wohnung liegen gelassen hat.
Alles was mit "hätte, täte, wäre" hier ins Spiel kommt, hat rechtlich keine Auswirkung.
Jeder Richter würde Deinen Nachbarn sofort fragen, was er denn umgehend unternommen hat, um den zweiten Schlüssel zu bekommen und warum er sich nicht selbst dahin gehend abgesichert hat, dass er selbst einen Schließzylinder beschafft und ggf. die Erstattung dieser Kosten durch den Vermieter verlangt hat, da dieser nicht rechtzeitig einen zweiten Schlüssel übergeben hat. Der "Schaden" wäre ungleich geringer gewesen.
Hallo,
ich wüßte keinen Gesetzestext, wo steht, dass man Anspruch auf mehr als einen Schlüssel hat. Bei Schusseligkeit muss der Vermieter nicht zahlen und einen Schlüssel nachmachen wäre günstiger gewesen.
Gruß
Der Vermieter ist doch aber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen oder nicht? Übrigens wurde die Wohnung erst neu Saniert und eine Neue Tür eingebaut mit neum schloss
Selbst wenn der Vermieter alle Schlüssel ausgehändigt hätte, gibt es keinen Grund zur Annahme, dass dann wirklich einer der Schlüssel woanders, als in der Wohnung gelegen wäre.
Die Schlussfolgerung, dass wenn mehr als ein Schlüssel übergeben worden wäre, der zweite garantiert woanders gelegen wäre, als in der Wohnung, würde kein Richter nachvollziehen. Noch dazu, wo Dein Nachbar nicht von Anfang an konsequent darauf gedrängt hat, wenigstens innerhalb von ein paar Tagen den zweiten Schlüssel zu bekommen. Konsequent wäre es gewesen, selbst einen Zylinder anzuschaffen und diesen einzubauen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Er darf, ohne Einwilligung, keinen Schlüssel behalten.
Er hat den Vermieter schon mehrfach darauf hingewiesen das er den Ersatz Schlüssel haben möchte. Wir haben auch Grad im Mietvertrag geguckt und da steht auch drin das 2 Wohnungs Schlüssel und 1 Haus Schlüssel ausgehändigt werden.